Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur sekundären Navigation springen

Pendler - Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Zeitweilige Aussetzung der Entgegennahme von Ansuchen um Fahrtkostenbeiträge

In Erwartung einer Überarbeitung der geltenden Kriterien für die Gewährung von Fahrtkostenbeiträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat die Landesregierung eine zeitweilige Aussetzung der Entgegennahme der Beitragsansuchen für das Jahr 2012 bis auf Widerruf verfügt (Beschluss Nr. 1362 vom 10.09.2012).

Die Landesregierung gewährt, im Sinne des Art. 23 des L.G. Nr. 24 vom 30. Juli 1981, in geltender Fassung, Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort  in  der Provinz  Bozen haben und an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort zu einem Arbeitsplatz in der Region fahren müssen und eine Strecke von mehr als 10 Kilometern zurückgelegen, die NICHT von öffentlichen Verkehrsmittel versorgt ist oder auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, deren Benützung Gesamtwartezeiten von mindestens 60 Minuten mit sich bringen und wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Strecke von mehr als 10 Kilometern vom gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen und die nächste benutzbare Haltestelle, wo die Möglichkeit besteht, einen öffentlichen Liniendienst mit einer Gesamtwartezeit von weniger als 60 Minuten zu benutzen, mehr als 7 Kilometern entfernt liegt. In diesem Fall wird der Beitrag nur für die Entfernung vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zur obgenannten Haltestelle gewährt.

Der Fahrtkostenbeitrag wird nicht gewährt, wenn ein Arbeitnehmer ein kostenloses Dienstfahrzeug benutzt, eine Fahrtkostenzulage vom Arbeitgeber erhält oder der Beitrag nicht mindestens 150,00 Euro beträgt.

Der Beitrag wird folgendermaßen berechnet: der Betrag von 0,0389 Euro (Einheitsbetrag pro km) multipliziert mit der Anzahl der Kilometer für die Hin- und Rückfahrt und der Anzahl der Arbeitstage, an denen Anrecht auf den Beitrag besteht.

Zugangsvoraussetzungen

  • Arbeitnehmer zu sein;
  • den üblichen Aufenthaltsort in der Provinz Bozen zu haben;
  • an mindestens 120 Tagen gearbeitet und gefahren zu sein;
  • eine Entfernung zwischen gewöhnlichen Aufenthaltsort und Arbeitsplatz von mehr als 10 Km. zu haben, wo keine öffentliche Verkehrsmittel verkehren, oder wo öffentliche Liniendienste eingesetzt sind;
  • Wartezeiten von mindestens 60 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmittel zu haben, die folgendermaßen berechnet werden: 
    1. Wartezeit zwischen der vorgesehenen fahrplanmäßigen Ankunft des geeignetsten öffentlichen Verkehrsmittels am Arbeitsplatz und dem Arbeitsbeginn;
    2. Wartezeit zwischen dem Arbeitsende und der vorgesehenen fahrplanmäßigen Abfahrt des ersten öffentlichen Verkehrsmittels vom Arbeitsplatz;
    3. Wartezeit/en beim Umsteigen von einem öffentlichen Linienverkehrsmittel auf ein anderes sei es auf der Hin- als auch auf der Rückfahrt.

Termine

Die Einreichung des Beitragsgesuches wird vorübergehend bis zu einer Überarbeitung der geltenden Kriterien ausgesetzt.

Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Notwendige Dokumente

Ab 2012  können die Gesuche auch online über einen anonymen oder zertifizierten E-Gov-Account eingereicht werden.

Anonymer E-Gov-Account: kann vom Bürger online beantragt werden. Dabei wird die Identität von der öffentlichen Verwaltung nicht überprüft. Der Bürger muss nachträglich beim Amt seinen Antrag unterzeichnen.

Zertifizierter E-Gov-Account: ist die zertifizierte Identität des Bürgers, diese wird durch die öffentliche Verwaltung geprüft und beglaubigt. Inhaber eines zertifizierten E-Gov-Account benötigen keinen zusätzlichen anonymen E-Gov-Account, dieser kann mit der Bürgerkarte aktiviert werden.

Es ist weiterhin möglich, das Ansuchen auf Papier, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, beim Amt für Personenverkehr, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen, Tel. 0471/415492 – 415491, einzureichen.  In diesem Fall muss eine Kopie eines gültigen Ausweises beigelegt werden.

Kosten

Der Betrag für die Stempelmarke von 14,62 Euro wird auf virtuellem Wege eingehoben. Laut Genehmigung der Landesdirektion der Agentur für Einnahmen wird dieser Betrag vom gewährten Beitrag einbehalten.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 30.07.1981, Nr. 24, Art. 23 in geltender Fassung.

Zuständige Einrichtung

38. Mobilität
38. Mobilität

Zuständige Verwaltungseinheit

38.2. Amt für Personenverkehr

Adresse

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 54 91
0471 41 54 92

Fax

0471 41 54 99

E-Mail

PendlerBeitraege@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/mobilitaet/

(Letzte Aktualisierung: 22.03.2013)