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Bestellung zum Jagdaufseher
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Der Jagdschutz und die Aufsicht über die Einhaltung der geltenden Vorschriften im Bereich Jagd bzw. Schutz der Wildtiere obliegt

  • den Organen der Forstpolizei
  • den Offizieren und Beamten der Gerichtspolizei
  • den hauptberuflichen Jagdaufsehern und
  • den freiwilligen Jagdaufsehern

Die Bestellung zum Jagdaufseher kann nur von den Verwaltern der Jagdreviere kraft Gesetzes bzw. der Eigenjagdreviere beantragt werden.

Voraussetzung für die Bestellung zum hauptberuflichen und freiwilligen Jagdaufseher nach den Gesetzen über die öffentliche Sicherheit ist der Besitz einer Eignungsbescheinigung, welche nach Bestehen einer Prüfung vor einer dafür ernannten Kommission ausgestellt wird.

Zugangsvoraussetzungen

Zum hauptberuflichen Jagdaufseher dürfen nur Personen bestellt werden, die:

  • die Italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
  • das Abschlusszeugnis der Pflichtschule besitzen
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie den Wehrdienstverpflichtungen nachgekommen sind
  • nicht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind und einen guten Leumund besitzen
  • geistig und körperlich geeignet und verlässlich sind
  • im Besitz eines gültigen Jagdgewehrscheines sind
  • den Befähigungsnachweis für die Ausübung des Jagdaufseherberufs besitzen

Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung für hauptberufliche Jagdaufseher ist:

  • erfolgreiche Besuch eines sechsmonatigen Schulungskurses;
  • Angehörige des Landesforstkorps, welche den Jagdgewehrschein besitzen.

Zur Prüfung für freiwillige Jagdaufseher können alle Jagdgewehrscheininhaber antreten

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtung

32. Forstwirtschaft
32. Forstwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

32.4. Amt für Jagd und Fischerei

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 51 70
0471 41 51 71

Fax

0471 41 51 66

E-Mail

jagd.fischerei@provinz.bz.it

PEC

jagdfischerei.cacciapesca@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/forst/

(Letzte Aktualisierung: 14.05.2013)