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Facharztausbildung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Jungärzte/innen, die im jeweiligen Register der Ärztekammer eingeschrieben sind, können eine Finanzierung der Facharztausbildung beantragen. Angesucht werden kann allerdings nur für jene Fächer, die laut Bedarfserhebung in Südtirol als Mangelfächer festgelegt sind.

Zugangsvoraussetzungen

Doktorat in Medizin, absolvierte Staatsprüfung (nur für Italien gültig), Eintragung in das Register der Ärztekammer, Zweisprachigkeitsprüfung oder Bestehen der Sprachprüfung gemäß beigelegter Ausschreibung.

Termine

13.03.2013 - 12.00 Uhr

Notwendige Dokumente

Siehe Ausschreibungen.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr. 14

Dekret des Landeshauptmannes vom 07. Jänner 2008, Nr. 4

Zuständige Einrichtung

23. Gesundheitswesen
23. Gesundheitswesen

Zuständige Verwaltungseinheit

23.5. Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 81 54
0471 41 81 50

Fax

0471 41 81 59

E-Mail

anna.pitarelli@provinz.bz.it
hedwig.obertegger@provinz.bz.it

PEC

ausbilgp.formazioneps@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen

Parteienverkehr:

Telefonische Anfragen von 9:00 bis 12:00 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 14.02.2013)