Facharztausbildung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Jungärzte/innen, die im jeweiligen Register der Ärztekammer eingeschrieben sind, können eine Finanzierung der Facharztausbildung beantragen. Angesucht werden kann allerdings nur für jene Fächer, die laut Bedarfserhebung in Südtirol als Mangelfächer festgelegt sind.
Zugangsvoraussetzungen
Doktorat in Medizin, absolvierte Staatsprüfung (nur für Italien gültig), Eintragung in das Register der Ärztekammer, Zweisprachigkeitsprüfung oder Bestehen der Sprachprüfung gemäß beigelegter Ausschreibung.
Termine
13.03.2013 - 12.00 Uhr
Notwendige Dokumente
Siehe Ausschreibungen.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr. 14
Dekret des Landeshauptmannes vom 07. Jänner 2008, Nr. 4
Zuständige Einrichtung
23. Gesundheitswesen
Zuständige Verwaltungseinheit
23.5. Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 81 54
0471 41 81 50
Fax
0471 41 81 59
anna.pitarelli@provinz.bz.it
hedwig.obertegger@provinz.bz.it
PEC
ausbilgp.formazioneps@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen
Parteienverkehr:
Telefonische Anfragen von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Formulare und Anlagen
Facharztausbildung: ANTRAGSFORMULAR für Ausbildungsstellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb | Formulare |
Facharztausbildung: ANTRAGSFORMULAR für Stipendien an konventionierten Universitäten im deutschsprachigen EU-Land | Formulare |
Facharztausbildung: AUSSCHREIBUNG Ausbildungsstellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb | Anlagen |
Facharztausbildung: AUSSCHREIBUNG von Ausbildungsstipendien an konventionierten Universitäten im deutschsprachigen EU-Land | Anlagen |

