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Duplikat eines landwirtschaftlichen Verkehrsbüchlein bei Verlust oder Beschädigung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Bei Verlust oder Beschädigung des Verkehrsbüchleins einer landwirtschaftlichen Maschine, muß ein Duplikat des Verkehrsbüchlein beantragt werden.

Zugangsvoraussetzungen

Inhaber eines Verkehrsbüchleins einer landwirtschaftlichen Maschine zu sein

Termine

Der Inhaber der Maschine muss innerhalb von 48 Stunden Anzeige bei einer Polizeibehörde erstatten und kann sofort um ein Duplikat ansuchen

Notwendige Dokumente

Bei Verlust eines Verkehrsbüchleins

  • Die Anzeige der Polizeibehörde
  • Gültiger Personalausweis
  • UMA - Kontrollbüchlein 

Bei Beschädigung eines Verkehrsbüchleins

  • Gültiger Personalausweis
  • Das beschädigte Verkehrsbüchlein
  • Wenn das beschädigte Verkehrsbüchlein nicht leserlich ist, zusätzlich Beschädigungserklärung bei einer Polizeibehörde machen
  • UMA - Kontrollbüchlein

Kosten

  • 10,00 € bei Verlust des Verkehrsbüchleins bei gleichbleibendem Besitzer
  • 40,94 € bei Verlust des Verkehrsbüchleins und gleichzeitiger Umschreibung des  Besitzers sowie bei einem beschädigtem Verkehrsbüchleins oder einem Verkehrsbüchleim im schlechtem Zustand

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Der neue Straßenkodex (L.D. Nr. 285, vom 30.04.1992)

Durchführungsverordnung zum neuen Straßenkodex (D.P.R. Nr. 495, vom 16.12.1992)

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.5. Amt für Landmaschinen

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 51 80

Fax

0471 41 51 98

E-Mail

uma@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 06.11.2008)