Duplikat eines landwirtschaftlichen Verkehrsbüchlein bei Verlust oder Beschädigung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Bei Verlust oder Beschädigung des Verkehrsbüchleins einer landwirtschaftlichen Maschine, muß ein Duplikat des Verkehrsbüchlein beantragt werden.
Zugangsvoraussetzungen
Inhaber eines Verkehrsbüchleins einer landwirtschaftlichen Maschine zu sein
Termine
Der Inhaber der Maschine muss innerhalb von 48 Stunden Anzeige bei einer Polizeibehörde erstatten und kann sofort um ein Duplikat ansuchen
Notwendige Dokumente
Bei Verlust eines Verkehrsbüchleins
- Die Anzeige der Polizeibehörde
- Gültiger Personalausweis
- UMA - Kontrollbüchlein
Bei Beschädigung eines Verkehrsbüchleins
- Gültiger Personalausweis
- Das beschädigte Verkehrsbüchlein
- Wenn das beschädigte Verkehrsbüchlein nicht leserlich ist, zusätzlich Beschädigungserklärung bei einer Polizeibehörde machen
- UMA - Kontrollbüchlein
Kosten
- 10,00 € bei Verlust des Verkehrsbüchleins bei gleichbleibendem Besitzer
- 40,94 € bei Verlust des Verkehrsbüchleins und gleichzeitiger Umschreibung des Besitzers sowie bei einem beschädigtem Verkehrsbüchleins oder einem Verkehrsbüchleim im schlechtem Zustand
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Der neue Straßenkodex (L.D. Nr. 285, vom 30.04.1992)
Durchführungsverordnung zum neuen Straßenkodex (D.P.R. Nr. 495, vom 16.12.1992)
Zuständige Einrichtung
31. Landwirtschaft
Zuständige Verwaltungseinheit
31.5. Amt für Landmaschinen
Adresse
Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 51 80
Fax
0471 41 51 98
Website
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr
