Feuerbrand - Beihilfe für außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Zum teilweisen Ausgleich der Verluste, die durch nachfolgend angeführte Pflanzenkrankheiten entstanden sind, kann eine Beihilfe in Form eines Kapitalbeitrages gewährt werden:
a) Feuerbrand (Erwinia amylovora),
b) Sharka-Krankheit (Pockennarbigkeit des Steinobstes)
c) Goldgelben Vergilbung der Rebe (Flavescence doreè)
d) Europäische Steinobstvergilbung (European stone fruit yellows)
Zugangsvoraussetzungen
- Der Befall muss ordnungsgemäß gemeldet worden sein (Meldepflicht)
- Die Rodung muss gemäß den Anordungen desPflanzenschutzdienst erfolgt sei
- Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der vom Amt für Obst- und Weinbau anerkannte Marktwert der gerodeten Pflanzen mehr als 500 Euro beträg
Termine
Innerhalb von 90 Tagen ab erfolgter Rodung der Pflanzen
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 14. Dezember 1998, Nr. 11
Kriterien und Modalitäten betreffend Beihilfen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
Zuständige Einrichtung
31. Landwirtschaft
Zuständige Verwaltungseinheit
31.2. Amt für Obst- und Weinbau
Adresse
Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 50 80
0471 41 50 81
Fax
0471 41 50 89
Website
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Donnerstag: Von 9:00 bis 12:15 Uhr und von 14:30 bis 17:30 Uhr
Formulare und Anlagen
Feuerbrand - Antrag auf Gewährung eines Kapitalbeitrages für außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen | Formulare |
Feuerbrand - Kriterien und Modalitäten betreffend Beihilfen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten | Anlagen |

