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Feuerbrand - Beihilfe für außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Zum teilweisen Ausgleich der Verluste, die durch nachfolgend angeführte Pflanzenkrankheiten entstanden sind, kann eine Beihilfe in Form eines Kapitalbeitrages gewährt werden:

a)      Feuerbrand (Erwinia amylovora),

b)      Sharka-Krankheit (Pockennarbigkeit des Steinobstes)

c)      Goldgelben Vergilbung der Rebe (Flavescence doreè)

d)      Europäische Steinobstvergilbung (European stone fruit yellows)

Zugangsvoraussetzungen

  • Der Befall muss ordnungsgemäß gemeldet worden sein (Meldepflicht)
  • Die Rodung muss gemäß den Anordungen desPflanzenschutzdienst erfolgt sei
  • Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der vom Amt für Obst- und Weinbau anerkannte Marktwert der gerodeten Pflanzen mehr als 500 Euro beträg

Termine

Innerhalb von 90 Tagen ab erfolgter Rodung der Pflanzen

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 14. Dezember 1998, Nr. 11

Kriterien und Modalitäten betreffend Beihilfen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.2. Amt für Obst- und Weinbau

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 50 80
0471 41 50 81

Fax

0471 41 50 89

E-Mail

obst-weinbau@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr

Donnerstag: Von 9:00 bis 12:15 Uhr und von 14:30 bis 17:30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 18.11.2008)