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Landwirtschaftliche Erzeugnisse hoher Qualität
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Begünstigte

Erzeugergemeinschaften und landwirtschaftliche Organisationen und ihre Vereinigungen mit Arbeitssitz auf Landesebene.

Förderbare Vorhaben

  • Marktforschungstätigkeiten, Produktentwürfe und -entwicklungen, Vorbereitung von Anträgen auf Anerkennung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen;
  • Einführung von Qualitätssicherungssystemen, Verfahren zur Herkunftssicherheit, sowie zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;
  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter im Hinblick auf die Anwendung der neuen Systeme und Verfahren;
  • Gebühren, die an die Zertifizierungsstelle für die Erstzertifizierung im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen gezahlt werden;
  • Vorgeschriebene Kontrollen, sofern diese nach Gemeinschaftsvorschriften nicht von den Unternehmen selbst getragen werden müssen.´

Kapitalbeitrag

bis zu 100 % der zuschussfähigen Kosten

Antragsformular - siehe unter Anlagen

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Die Förderung kann laufend beim Amt für Viehzucht, Brennerstraße 6, Bozen beantragt werden.

Notwendige Dokumente

Der Antrag um Beihilfe muss, versehen mit dem entsprechenden Kostenvoranschlag beim Amt für Viehzucht, Brennerstraße 6, Bozen eingereicht werden.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 14. Dezember 1999, Nr. 10, Art. 4 (Beiträge zur Sicherung des Qualitäts- und Hygienestandards von Milch und Milchprodukten

Beschluss der Landesregierung Nr. 4566 vom 28. Dezember 2007 - (Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität.

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.1. Amt für Viehzucht

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 50 90
0471 41 50 99

Fax

0471 41 51 47

E-Mail

0471 41 50 47

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:30 - 13:00 Uhr und von 14:00 - 17:30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 06.10.2009)