Neues Numernschild einer landwirtschaftlichen Maschine bei Verlust oder Beschädigung (Neueintragung)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Wurde ein Numernschild einer landwirtschaftlichen Maschine verloren oder Beschädigt, kann jederzeit ein neues Nummernschild beantragt werden. In diesem Fall erhält der Besitzer der Maschine allerdings kein Duplikat des Kennzeichens, sonder die Maschine wird neu eingetragen und er bekommt ein neues Verkehrsbüchlein sowie ein neues Nummernschild.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Bei Verlust
- Der Inhaber der Maschine muss innerhalb von 48 Stunden Anzeige bei einer Polizeibehörde erstatten und kann 15 Tage ab Ausstellungsdatum der Verlusterklärung um Neuzulassung der Maschine oder des Anhängers ansuchen
- Verkehrsbüchlein
- Gültiger Personalausweis
- UMA - Kontrollbüchlein
Bei Beschädigung
- Verkehrsbüchlein
- Gültiger Personalausweis
- Das beschädigte Nummernschild (um Neuzulassung kann sofort angesucht werden)
- Wenn das beschädigte Nummernschild nicht einwandfrei leserlich ist, zusätzlich Beschädigungserklärung bei einer Polizeibehörde machen
- UMA - Kontrollbüchlein
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Der neue Straßenkodex (L.D. Nr. 285, vom 30.04.1992)
Durchführungsverordnung zum neuen Straßenkodex (D.P.R. Nr. 495, vom 16.12.1992)
Zuständige Einrichtung
31. Landwirtschaft
Zuständige Verwaltungseinheit
31.5. Amt für Landmaschinen
Adresse
Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 51 80
Fax
0471 41 51 98
Website
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr
