Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur sekundären Navigation springen

Neues Numernschild einer landwirtschaftlichen Maschine bei Verlust oder Beschädigung (Neueintragung)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Wurde ein Numernschild einer landwirtschaftlichen Maschine verloren oder Beschädigt, kann jederzeit ein neues Nummernschild beantragt werden. In diesem Fall erhält der Besitzer der Maschine allerdings kein Duplikat des Kennzeichens, sonder die Maschine wird neu eingetragen und er bekommt ein neues Verkehrsbüchlein sowie ein neues Nummernschild.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Bei Verlust

  • Der Inhaber der Maschine muss innerhalb von 48 Stunden Anzeige bei einer Polizeibehörde erstatten und kann 15 Tage ab Ausstellungsdatum der Verlusterklärung um Neuzulassung der Maschine oder des Anhängers ansuchen
  • Verkehrsbüchlein
  • Gültiger Personalausweis
  • UMA - Kontrollbüchlein

Bei Beschädigung

  • Verkehrsbüchlein
  • Gültiger Personalausweis
  • Das beschädigte Nummernschild (um Neuzulassung kann sofort angesucht werden)
  • Wenn das beschädigte Nummernschild nicht einwandfrei leserlich ist, zusätzlich Beschädigungserklärung bei einer Polizeibehörde machen
  • UMA - Kontrollbüchlein

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Der neue Straßenkodex (L.D. Nr. 285, vom 30.04.1992)

Durchführungsverordnung zum neuen Straßenkodex (D.P.R. Nr. 495, vom 16.12.1992)

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.5. Amt für Landmaschinen

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 51 80

Fax

0471 41 51 98

E-Mail

uma@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 10.11.2008)