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Wiederholungskenntafeln für den Anhänger eines landwirtschaftlichen Traktors
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung

An allen Anhängern über und unter 15dt muss auf der Heckseite ein Kennschild mit der Kennummer der Zugmaschine angebracht werden. Dies um eine Identifizierung der Zugmaschine auch von hinten zu ermöglichen. Dieses Kennschild unterscheidet sich dem der Zugamschine durch ein rotes R.

Zugangsvoraussetzungen

Inhaber eines Verkehrsbüchleins eines landwirtschaftlichen Traktors zu sein

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

  • Verkehrsbüchlein des Traktors oder provisorische Fahrgenehmigung des Traktors
  • UMA - Kontrollbüchlein

Kosten

1 Kenntafel: 9,00 € + 14,62 € + 17,49 €

2 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 34,98 €

3 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 52,47 €

4 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 1,81 € + 69,96 €

5 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 1,81 € + 87,45 €

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Der neue Straßenkodex (L.D. Nr. 285, vom 30.04.1992)

Durchführungsverordnung zum neuen Straßenkodex (D.P.R. Nr. 495, vom 16.12.1992)

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.5. Amt für Landmaschinen

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 51 80

Fax

0471 41 51 98

E-Mail

uma@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 05.06.2009)