Wiederholungskenntafeln für den Anhänger eines landwirtschaftlichen Traktors
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
An allen Anhängern über und unter 15dt muss auf der Heckseite ein Kennschild mit der Kennummer der Zugmaschine angebracht werden. Dies um eine Identifizierung der Zugmaschine auch von hinten zu ermöglichen. Dieses Kennschild unterscheidet sich dem der Zugamschine durch ein rotes R.
Zugangsvoraussetzungen
Inhaber eines Verkehrsbüchleins eines landwirtschaftlichen Traktors zu sein
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
- Verkehrsbüchlein des Traktors oder provisorische Fahrgenehmigung des Traktors
- UMA - Kontrollbüchlein
Kosten
1 Kenntafel: 9,00 € + 14,62 € + 17,49 €
2 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 34,98 €
3 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 52,47 €
4 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 1,81 € + 69,96 €
5 Kenntafeln: 9,00 € + 14,62 € + 1,81 € + 87,45 €
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Der neue Straßenkodex (L.D. Nr. 285, vom 30.04.1992)
Durchführungsverordnung zum neuen Straßenkodex (D.P.R. Nr. 495, vom 16.12.1992)
Zuständige Einrichtung
31. Landwirtschaft
Zuständige Verwaltungseinheit
31.5. Amt für Landmaschinen
Adresse
Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 51 80
Fax
0471 41 51 98
Website
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr
