Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt Förderungen für Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf.
Haben Sie vor, eine Wohnung wiederzugewinnen? Wissen Sie nicht, ob Sie Anrecht auf eine Förderung haben? In diesem Abschnitt finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, der Einreichung des Gesuchs, den Förderungsarten, den Kriterien für die Punktzuweisung, den vorzulegenden Unterlagen.
Sie erhalten Informationen zur Auszahlung der Förderung sowie welchen Bindungen die geförderte Wohnung unterliegt.
In den folgenden Punkten werden alle Dienste, die die Wiedergewinnung von Erstwohnungen betreffen, aufgelistet und kurz beschrieben. Holen Sie sich auch Informationen über die konventionierte Wiedergewinnung ein, die in gewissen Fällen vorteilhafter ist.
- Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Voraussetzungen um eine Förderung zu erhalten und Onlineberechnung der Förderung: Um eine Förderung für die Wiedergewinnung einer Erstwohnung zu erhalten, muss der Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen, welche das Einkommen, das Eigentum, das Immobiliarvermögen der Eltern und andere Kriterien des Gesuchstellers berücksichtigen. Durch diesen Dienst können Sie auch auf die Onlineberechnung der Förderung zugreifen.
- Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Voraussetzungen der Wohnung um eine Förderung zu erhalten und Onlineberechnung der Konventionalfläche und des Konventionalwertes: Nicht alle Wohnungen werden von der Autonomen Provinz Bozen gefördert. In diesem Abschnitt finden Sie alle Merkmale, die Ihre Wohnung haben muss, um gefördert zu werden. Des weiteren können Sie durch diesen Dienst auf die Onlineberechnung der Konventionalfläche und des Konventionalwertes zugreifen, welche für die Berechnung der Förderung ausschlaggebend sind.
- Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Kriterien zur Punktevergabe: Die Punktezahl ist dafür bestimmt, die Art und Höhe der Förderung festzulegen. In diesem Dienst werden die Kriterien beschrieben, auf Grund welcher die Punkte vergeben werden.
- Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung- Die Einreichung des Gesuchs: In diesem Dienst erhalten Sie alle Informationen zur Einreichung des Gesuches: Welche Termine Sie einhalten müssen, welche Anlagen sie dem Gesuch beilegen müssen, und wo Sie das Gesuch abgeben können.
- Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Einmalige Beiträge für die Wiedergewinnung bzw. Kauf und Wiedergewinnung und Onlineberechnung der Förderung: Die Autonome Provinz Bozen gewährt zwei Arten von Förderungen. Hier finden Sie die Beschreibung zu den beiden Arten; des Weiteren werden die Höchstbeträge für die jeweiligen Einkommensstufen aufgelistet.
- Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Auszahlung des Beitrags und Abschluss des Verfahrens: Dieser Dienst beschreibt die Vorgehensweise bei der Auszahlung des Beitrages. Die Fristen, die bis zur Auszahlung des Beitrags erfüllt werden müssen, sind auch genannt.
- Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Die Anmerkung der zwanzigjährigen Sozialbindung: Bevor die Wohnbauförderung ausbezahlt wird, muss die zwanzigjährige Sozialbindung grundbücherlich angemerkt werden. Das Verfahren der Anmerkung wird in diesem Dienst beschrieben.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Weitere Informationen
Neben der Wiedergewinnung von Erstwohnungen, fördert das Land Südtirol auch die konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen.
- Konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen: Eigentümern bzw. Fruchtnießer von zu sanierenden Wohnungen, kann für die Wiedergewinnung der bestehenden Bausubstanz für jede Wohnung (bis zu 160m² Wohnfläche), die für die Dauer von 20 Jahren gebunden wird, ein einmaliger Beitrag gewährt werden. Diese Art von Wiedergewinnung nennt sich konventionierte bzw. vertragsgebundene Wiedergewinnung. In diesem Dienst finden Sie alle weiteren Informationen zur konventionierten Wiedergewinnung.
Zuständige Einrichtung
25. Wohnungsbau
Zuständige Verwaltungseinheit
25. Wohnungsbau
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 87 00
0471 41 87 01
Fax
0471 41 87 09
PEC
wohnungsbau.ediliziaabitativa@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Außenstelle Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Formulare und Anlagen
Verzicht auf die Wohnbauförderung vor der Genehmigung - Antrag | Formulare
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Die Wohnbauförderung nach der Gewährung | Anlagen |
Informationsblatt | Anlagen |

