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Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Das Land Südtirol gewährt Förderungen für Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf.

Haben Sie vor, eine Wohnung wiederzugewinnen? Wissen Sie nicht, ob Sie Anrecht auf eine Förderung haben? In diesem Abschnitt finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, der Einreichung des Gesuchs, den Förderungsarten, den Kriterien für die Punktzuweisung, den vorzulegenden Unterlagen. 

Sie erhalten Informationen zur Auszahlung der Förderung sowie welchen Bindungen die geförderte Wohnung unterliegt.

In den folgenden Punkten werden alle Dienste, die die Wiedergewinnung von Erstwohnungen betreffen, aufgelistet und kurz beschrieben. Holen Sie sich auch Informationen über die konventionierte Wiedergewinnung ein, die in gewissen Fällen vorteilhafter ist.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Neben der Wiedergewinnung von Erstwohnungen, fördert das Land Südtirol auch die konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen. 

  • Konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen: Eigentümern bzw. Fruchtnießer von zu sanierenden Wohnungen, kann für die Wiedergewinnung der bestehenden Bausubstanz für jede Wohnung (bis zu 160m² Wohnfläche), die für die Dauer von 20 Jahren gebunden wird, ein einmaliger Beitrag gewährt werden. Diese Art von Wiedergewinnung nennt sich konventionierte bzw. vertragsgebundene Wiedergewinnung. In diesem Dienst finden Sie alle weiteren Informationen zur konventionierten Wiedergewinnung.

Zuständige Einrichtung

25. Wohnungsbau
25. Wohnungsbau

Zuständige Verwaltungseinheit

25. Wohnungsbau

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 87 00
0471 41 87 01

Fax

0471 41 87 09

E-Mail

wohnbau@provinz.bz.it

PEC

wohnungsbau.ediliziaabitativa@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/

Parteienverkehr:

Haupsitz Bozen:

Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1

(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr

Außenstelle Brixen:

Regensburger Allee 18 (Villa Adele)

Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Bruneck:

Kapuzinerplatz 3

Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Meran:

Esplanade, Sandplatz 10

Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Schlanders:

Schlandersburgstraße 6

Jeden ersten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 03.04.2012)