Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Rekurse an das Wohnbaukomitee
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Wohnbaukomitee ist ein Verwaltungsorgan, welches die Aufgabe hat, endgültig über folgende Beschwerden zu entscheiden:
a) gegen die Entscheidungen des Landesrates für Wohnungsbau;
b) gegen die Entscheidungen des Direktors der Landesabteilung Wohnungsbau;
c) gegen die Entscheidungen betreffend das Wohngeld;
d) gegen die Beschlüsse der Zuweisungskommission des Institutes für den sozialen Wohnbau, mit denen die endgültigen Rangordnungen genehmigt werden;
e) gegen die Maßnahmen des Präsidenten des Wohnbauinstitutes.
Die Rekurse an das Wohnbaukomitee können innerhalb der Fallfrist von 30 Tagen ab Datum der Zustellung des Verwaltungsaktes beim Amt für Wohnbauprogrammierung in Bozen - Kanonikus-M.-Gamper-Str. 1 – Zimmer 104 - Frau Michela Foglietti (siehe Buchst. a) und Zimmer Nr. 106 - Herr Oscar Insam (siehe Buchst. b, c, d, e) eingereicht werden.
Mitglieder des Wohnbaukomitees:
Dr. Christian Tommasini - Vorsitzende
Landesrat für Wohnungsbau, italienische Kultur, Schule und Berufsbildung
Dr. Luis Durnwalder - stellvertr. Vorsitzender
Landeshauptmann
Dr. Thomas Widmann
Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel, Mobilität, Personal und Tourismus
Dr. Florian Mussner
Landesrat für öffentliche Arbeiten, Vermögensverwaltung, ladinische Schule und Kultur
Dr. Richard Theiner
Landesrat für Familie, Gesundheit und Sozialwesen
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Fallfrist von 30 Tagen ab Datum der Zustellung des Verwaltungsaktes
Notwendige Dokumente
Antrag mit Stempelmarke zu € 14,62
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen
Zuständige Einrichtung
25. Wohnungsbau
Zuständige Verwaltungseinheit
25.1. Amt für Wohnbauprogrammierung
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 / 41 87 13 (Michela Foglietti)
0471 / 41 87 23 (Oscar Insam)
Fax
0471 41 87 39
wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Außenstelle Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Formulare und Anlagen
Zugang zu den Verwaltungsakten - Antrag | Formulare |

