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Wohnen Wiedergewinnung der Erstwohnung - Rekurse an das Wohnbaukomitee
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Das Wohnbaukomitee ist ein Verwaltungsorgan, welches die Aufgabe hat, endgültig über folgende Beschwerden zu entscheiden:

a)           gegen die Entscheidungen des Landesrates für Wohnungsbau;

b)           gegen die Entscheidungen des Direktors der Landesabteilung Wohnungsbau;

c)           gegen die Entscheidungen betreffend das Wohngeld;

d)           gegen die Beschlüsse der Zuweisungskommission des Institutes für den sozialen Wohnbau, mit denen die endgültigen Rangordnungen genehmigt werden;

e)           gegen die Maßnahmen des Präsidenten des Wohnbauinstitutes.

Die Rekurse an das Wohnbaukomitee können innerhalb der Fallfrist von 30 Tagen ab Datum der Zustellung des Verwaltungsaktes beim Amt für Wohnbauprogrammierung in Bozen - Kanonikus-M.-Gamper-Str. 1  –  Zimmer 104 - Frau  Michela Foglietti (siehe Buchst. a) und Zimmer Nr. 106 - Herr Oscar Insam  (siehe Buchst. b, c, d, e) eingereicht werden.

Mitglieder des Wohnbaukomitees:

Dr. Christian Tommasini - Vorsitzende

Landesrat für Wohnungsbau, italienische Kultur, Schule und Berufsbildung

Dr. Luis Durnwalder - stellvertr. Vorsitzender

Landeshauptmann

Dr. Thomas Widmann

Landesrat für Handwerk, Industrie, Handel, Mobilität, Personal und Tourismus 

Dr. Florian Mussner

Landesrat für öffentliche Arbeiten, Vermögensverwaltung, ladinische Schule und Kultur

Dr. Richard Theiner

Landesrat für Familie, Gesundheit und Sozialwesen

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Fallfrist von 30 Tagen ab Datum der Zustellung des Verwaltungsaktes

Notwendige Dokumente

Antrag mit Stempelmarke zu € 14,62

Kosten

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen

Zuständige Einrichtung

25. Wohnungsbau
25. Wohnungsbau

Zuständige Verwaltungseinheit

25.1. Amt für Wohnbauprogrammierung

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 / 41 87 13 (Michela Foglietti)
0471 / 41 87 23 (Oscar Insam)

Fax

0471 41 87 39

E-Mail

wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/

Parteienverkehr:

Haupsitz Bozen:

Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1

(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr

Außenstelle Brixen:

Regensburger Allee 18 (Villa Adele)

Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Bruneck:

Kapuzinerplatz 3

Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Meran:

Esplanade, Sandplatz 10

Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Außenstelle Schlanders:

Schlandersburgstraße 6

Jeden ersten Mittwoch des Monats

von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 20.02.2013)