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Antrag neue Kenntafel und/oder Rückgabe alte Kenntafel Kleinkraftrad
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Der/die Eigentümer/in eines Kleinkraftrades, das vor dem 14. Juli 2006 zugelassen wurde und noch die Bescheinigung über die technische Fahrtauglichkeit und die „alte“ Kenntafel hat, muss diese innerhalb der vom Transportministerium festgelegten Frist mit einer neuen Kenntafel und der Zulassungsbescheinigung ersetzen.

Als Kleinkraftrad gelten alle motorbetriebene Fahrzeuge mit zwei, drei oder vier Rädern, einem maximalen Hubraum 50 cm³ und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Somit fallen auch Leichtkraftfahrzeuge („Minicar“) in diese Kategorie.

Wo?
Die interessierte Person kann sich persönlich an  den Schalterdienst der Abteilung Mobilität - Bozen, Landhaus 3B, Erdgeschoß, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen wenden; dort wird der Antrag elektronisch ausgedruckt und braucht vom Bürger Vorort nur mehr unterschrieben werden. Es ist auch möglich sich an eine Agentur für Autoangelegenheiten (für Anfragen in Bezug auf Fahrzeuge) oder Fahrschule (für Anfragen in Bezug auf Führerscheine) zu wenden.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Der Umtausch der Zulassungsbescheinigung und der Kenntafel muss zwischen Juni und November 2011 erfolgen, wobei die Endfrist für den Austausch von der ersten Ziffer der Kenntafel abhängt:

  • erste Ziffer 0, 1 oder 2: Endfrist 1. Juni 2011
  • erste Ziffer 3, 4 oder 5: Endfrist 31. Juli 2011
  • erste Ziffer 6, 7 oder 8: Endfrist 29. September 2011
  • erste Ziffer 9 oder Buchstabe A: Endfrist 28. November 2011

Notwendige Dokumente

  • originale Bescheinigung über die technische Fahrtauglichkeit
  • oder originale Verlustanzeige, in diesem Fall ist eine Abnahme bei der Landesprüfstelle notwendig,
  • alte Kenntafel,
  • originaler gültiger Personalausweis zur Einsicht,
  • Steuernummer (Sanitätsauweis) zur Einsicht,
  • für nicht-EU-Bürger ist die gültige Aufenthaltsgenehmigung oder die gültige Aufenthaltserlaubnis im Original erforderlich; falls diese verfallen sein sollte, muss die Verlängerungsbestätigung vorgewiesen werden
  • Falls der Antrag nicht persönlich abgegeben und/oder das Dokument nicht persönlich abgeholt werden kann, muss die bevollmächtigte Person ihren gültigen Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht und die Ablichtung des gültigen Personalausweises des Antragsstellers/ der Antragsstellerin vorweisen; der Antrag muss auf jeden Fall vom Antragssteller /von der Antragsstellerin unterzeichnet werden.

Kosten

  • 51,16 €
  • 67,16 €, wenn eine Abnahme („collaudo“) notwendig ist
  • die alleinige Rückgabe der alten Kenntafel kostet nichts

Der Betrag kann direkt am Schalter bezahlt werden. Es ist möglich mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte zu zahlen.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Artikel 97 der Straßenverkehrsordnung

Weitere Informationen

Sollte man die Bescheinigung über die technische Eignung nicht mehr haben, muss eine Verlustanzeige vorgelegt und eine Abnahme in der Landesprüfstelle in Bozen in der Sigmund Schwarz-Straße Nr. 40 (ohne Vormerkung von Dienstag bis Freitag 8.15 - 11.15 Uhr) gemacht werden.

Es ist auf jeden Fall erforderlich das "alte Kennzeichen" zurückgegeben, um eine neue Kenntafel zu erhalten, ansonsten muss ebenso eine Verlustanzeige vorgelegt werden.

Zuständige Einrichtung

38. Mobilität
38. Mobilität

Zuständige Verwaltungseinheit

38.0.1. Schalterdienst Abteilung Mobilität

Adresse

Rittner Straße 12, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 35 20

Fax

0471 41 35 39

E-Mail

schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/mobilitaet

Parteienverkehr:

Schalterdienst der Abteilung Mobilität

Montag bis Freitag: 9.00 - 11.45 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.45 Uhr, 14.00 - 17.15 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 15.04.2013)