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Einfahrt: Antrag um Errichtung
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

Zum Online-Dienst

Allgemeine Beschreibung

Für die Ein- und Ausfahrten von privatem auf öffentlichen Grund braucht es vom Besitzer der öffentlichen Straße eine Genehmigung.

Der Besitzer oder Verwalter der privaten Ausfahrt stellt den entsprechende Antrag.

Laut der Straßenverkehrsordnung müssen die Ein- und Ausfahrten durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden.

Zugangsvoraussetzungen

Die Ein- und Ausfahrt muss von privatem auf öffentlichen Grund führen.

Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

  • Mappenauszug/Lageplan;
  • Foto der zu errichtenden Ein- und Ausfahrt

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtung

Stadtgemeinde Meran
Stadtgemeinde Meran

Zuständige Verwaltungseinheit

Stadtgemeinde Meran

Adresse

Laubengasse 192, 39012 Meran

Telefon

0473 25 01 11

Fax

0473 23 76 90

E-Mail

info@gemeinde.meran.bz.it

PEC

meran.merano@legalmail.it

Website

http://www.gemeinde.meran.bz.it

(Letzte Aktualisierung: 21.01.2013)