Einfahrt: Antrag um Errichtung
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Für die Ein- und Ausfahrten von privatem auf öffentlichen Grund braucht es vom Besitzer der öffentlichen Straße eine Genehmigung.
Der Besitzer oder Verwalter der privaten Ausfahrt stellt den entsprechende Antrag.
Laut der Straßenverkehrsordnung müssen die Ein- und Ausfahrten durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Ein- und Ausfahrt muss von privatem auf öffentlichen Grund führen.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
- Mappenauszug/Lageplan;
- Foto der zu errichtenden Ein- und Ausfahrt
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Zuständige Einrichtung
Stadtgemeinde Meran
Zuständige Verwaltungseinheit
Stadtgemeinde Meran
Adresse
Laubengasse 192, 39012 Meran
Telefon
0473 25 01 11
Fax
0473 23 76 90
PEC
Website
Formulare und Anlagen
Einfahrt: Antrag um Errichtung - Gemeinde Meran | Besuchen Sie unseren Online-Dienst |

