Rekursantrag Schweregrades der Behinderung und Genehmigung Arbeitsnutzens Gesetz 104/92
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Es handelt sich um Rekursantrage bei der ärztlichen Berufungskommission für die Feststellung des Schweregrads der Behinderung und für die Gewährung des entsprechenden Nutzens laut dem Gesetz 104/92.
Die behinderte Person oder ein zusammenlebender Verwandter oder der zusammenlebende Vormund die von der zuständigen Kommission des Gesundheitsbezirkes eine entsprechende Mitteilung bekommen haben, dürfen für die Anerkennung des Schweregrads der Behinderung (Artikel 3 vom Gesetz 104/92) bei der Landesverwaltung Rekurs einreichen.
Die behinderte Person oder ein zusammenlebender Verwandter oder der zusammenlebende Vormund, die von der zuständigen Kommission des Gesundheitsbezirkes eine entsprechende negative Mitteilung bekommen haben, dürfen für die Genehmigung des Arbeitsnutzens laut Artikel 33 vom Gesetz 104/92 bei der Landesverwaltung Rekurs einreichen.
Für die entsprechenden Antragsformulare siehe unter "Dokumente".
Zugangsvoraussetzungen
Um Rekurs einzureichen ist der Wohnsitz in der Provinz Bozen notwendig.
Termine
Der Rekurs muss innerhalb 60 Tagen ab dem Erhalt der Zustellung der Bescheinigung der ersten Instanz eingereicht werden.
Notwendige Dokumente
Dem Antrag muss mindestens eine fachärztliche Bescheinigung im Original, die nicht älter als 6 Monate ist, und die vom Antragsteller unterschriebene Genehmigung zur Verarbeitung der sensiblen Daten gemäß geltendem Datenschutzgesetz beigelegt werden.
- Um das Antragsformular für die betroffene Person zur Anerkennung des Schweregrads der Behinderung in pdf - Format herunterzuladen clicken Sie hier.
- Um das Rekurssformular für zusammenlebende Verwandte oder zusammenlebende Vormund zur Anerkennung des Schweregrads der Behinderung in pdf - Format herunterzuladen clicken Sie hier.
- Um das Rekursformular für die betroffene Person zur Genehmigung des Arbeitsnutzens in pdf Format herunterzuladen clicken sie hier.
- Um das Rekursformular für zusammenlebende Verwandte oder zusammenlebende Vormund zur Genehmigung des Arbeitsnutzens in pdf Format herunterzuladen clicken sie hier.
- Um das Formular für die Genehmigung zur Verarbeitung der sensiblen Daten gemäß geltendem Datenschutzgesetz in pdf Format herunterzuladen clicken sie hier.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Gesetz Nr. 104 "Legge-quadro per l'assistenza, l'integrazione sociale e i diritti delle persone handicappate" vom 5. Februar 1992
(Publiziert in Gazzetta ufficiale 17. Februar 1992, Nr. 39).
Zuständige Einrichtung
23. Gesundheitswesen
Zuständige Verwaltungseinheit
23.6. Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 81 77 Isabella Rieder
Fax
0471 41 81 89
PEC
Website
http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 8:30 bis13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Formulare und Anlagen
Menschen mit individuellen Bedürfnissen - Rekursantrag Art. 3 zur Feststellung des Schweregrades104/92 | Formulare
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Menschen mit individuellen Bedürfnissen - Rekursantrag Art.3 zur Feststellung des Schweregrades an Dritten104/92 | Formulare |
Menschen mit individuellen Bedürfnissen - Rekursantrag Art.33 zur Feststellung des Schweregrades104/92 | Formulare
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Menschen mit individuellen Bedürfnissen - Rekursantrag Art.33 zur Feststellung des Schweregrades an Dritten104/92 | Formulare |
Zivilinvalidität - Rekurs - Privacy Erklärung | Formulare
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