Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur sekundären Navigation springen

Rekursantrag Schweregrades der Behinderung und Genehmigung Arbeitsnutzens Gesetz 104/92
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Es handelt sich um Rekursantrage bei der ärztlichen Berufungskommission für die Feststellung des Schweregrads der Behinderung und für die Gewährung des entsprechenden Nutzens laut dem Gesetz 104/92.

Die behinderte Person oder ein zusammenlebender Verwandter oder der zusammenlebende Vormund die von der zuständigen Kommission des Gesundheitsbezirkes eine entsprechende Mitteilung bekommen haben, dürfen für die Anerkennung des Schweregrads der Behinderung (Artikel 3 vom Gesetz 104/92) bei der Landesverwaltung Rekurs einreichen.

Die behinderte Person oder ein zusammenlebender Verwandter oder der zusammenlebende Vormund, die von der zuständigen Kommission des Gesundheitsbezirkes eine entsprechende negative Mitteilung bekommen haben, dürfen für die Genehmigung des Arbeitsnutzens laut Artikel 33 vom Gesetz 104/92 bei der Landesverwaltung Rekurs einreichen.

Für die entsprechenden Antragsformulare siehe unter "Dokumente".

Zugangsvoraussetzungen

Um Rekurs einzureichen ist der Wohnsitz in der Provinz Bozen notwendig.

Termine

Der Rekurs muss innerhalb 60 Tagen ab dem Erhalt der Zustellung der Bescheinigung der ersten  Instanz eingereicht werden.

Notwendige Dokumente

Dem Antrag muss mindestens eine fachärztliche Bescheinigung im Original, die nicht älter als 6 Monate ist, und die vom Antragsteller unterschriebene Genehmigung zur Verarbeitung der sensiblen Daten gemäß geltendem Datenschutzgesetz beigelegt werden.

  • Um das Antragsformular für die betroffene Person zur Anerkennung des Schweregrads der Behinderung in pdf - Format herunterzuladen clicken Sie hier.
  • Um das Rekurssformular für zusammenlebende Verwandte oder zusammenlebende Vormund zur Anerkennung des Schweregrads der Behinderung in pdf - Format herunterzuladen clicken Sie hier.
  • Um das Rekursformular für die betroffene Person zur Genehmigung des Arbeitsnutzens in pdf Format herunterzuladen clicken sie hier.
  • Um das Rekursformular für zusammenlebende Verwandte oder zusammenlebende Vormund zur Genehmigung des Arbeitsnutzens in pdf Format herunterzuladen clicken sie hier.
  • Um das Formular für die Genehmigung zur Verarbeitung der sensiblen Daten gemäß geltendem Datenschutzgesetz in pdf Format herunterzuladen clicken sie hier.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Gesetz Nr. 104 "Legge-quadro per l'assistenza, l'integrazione sociale e i diritti delle persone handicappate" vom 5. Februar 1992
(Publiziert in Gazzetta ufficiale 17. Februar 1992, Nr. 39).

Zuständige Einrichtung

23. Gesundheitswesen
23. Gesundheitswesen

Zuständige Verwaltungseinheit

23.6. Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 81 77 Isabella Rieder

Fax

0471 41 81 89

E-Mail

hygiene@provinz.bz.it

PEC

hygiene.igiene@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: von 8:30 bis13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 05.01.2011)