Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die regionale Wertschöpfungssteuer, bekannt als IRAP, ist mit dem Gesetzesvertretenden Dekret vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, eingeführt worden. Diese Steuer fällt in die Zuständigkeit der Regionen und trifft vorwiegend die Netto-Wertschöpfung der Unternehmen, d. h. im Allgemeinen das erzielte Einkommen zuzüglich der Personalkosten und der Finanzerträge und -aufwendungen.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
5. Finanzen
Zuständige Verwaltungseinheit
5.3. Amt für Einnahmen
Adresse
Landhaus 3a, Silvius-Magnago-Platz 4, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 32 40
0471 41 32 41
Fax
0471 41 32 99
PEC
einnahmen.entrate@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/finanzen/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: Von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr
