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Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung

Die regionale Wertschöpfungssteuer, bekannt als IRAP, ist mit dem Gesetzesvertretenden Dekret vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, eingeführt worden. Diese Steuer fällt in die Zuständigkeit der Regionen und trifft vorwiegend die Netto-Wertschöpfung der Unternehmen, d. h. im Allgemeinen das erzielte Einkommen zuzüglich der Personalkosten und der Finanzerträge und -aufwendungen.

Zugangsvoraussetzungen

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Termine

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Notwendige Dokumente

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Kosten

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Website:

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Zuständige Einrichtung

5. Finanzen
5. Finanzen

Zuständige Verwaltungseinheit

5.3. Amt für Einnahmen

Adresse

Landhaus 3a, Silvius-Magnago-Platz 4, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 32 40
0471 41 32 41

Fax

0471 41 32 99

E-Mail

einnahmen@provinz.bz.it

PEC

einnahmen.entrate@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/finanzen/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: Von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 14.05.2012)