Beihilfen/Beiträge für Veranstaltungen im Bereich Sport und Freizeit
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol stellt Beihilfen für Sportveranstaltungen zur Verfügung. Die Beihilfen werden nach Einholen des Gutachtens des Landessportbeirates mit Dekret des Landeshauptmanns vergeben und den Begünstigten schriftlich mitgeteilt.
Die Auszahlung erfolgt mittels eines eigenen Antrages (detaillierte Informationen dazu finden sie unter dem Punkt "weitere Informationen"). Die Beihilfen müssen grundsätzlich nach Gewährung innerhalb dem 31. Dezember des darauffolgenden Jahres abgerechnet werden.
Zugangsvoraussetzungen
Ansuchen können:
- Sportverbände, die dem italienischen olympischen Komitee CONI angeschlossen oder assoziiert sind
- Amateursportvereine
Kriterien für die Beihilfebemessung:
Vorrangig behandelt werden wettkampfmäßige Sportveranstaltungen für den Breitensport und Jugendsportveranstaltungen. Danach werden Veranstaltungen in Betracht gezogen, die eine außergewöhnliche sportliche Bedeutung haben, weiters jene Veranstaltungen, die in den Wettkampfkalendern der gesamtstaatlichen und internationalen Fachsportverbänden aufscheinen, und Veranstaltungen, die eine ausgesprochene Werbeleistung für Südtirol erbringen.
Nicht zulässige Ausgaben und Ausschlusskriterien:
Folgende Ausgaben können weder bei der Gesuchseinreichung noch bei der Abrechnung berücksichtigt werden:
- Alle Ausgaben, die nicht direkt mit dem zur Förderung zugelassenen Vorhaben zusammenhängen
- Alle Ausgaben für Unterkunft (zulässig nur für Funktionäre) und Verpflegung sowie Fahrtkosten und Materialspesen und andere Ausgabenposten, deren Höhe nicht angemessen ist
Folgende Gesuche können nicht berücksichtigt werden:
- Veranstaltungen, die bereits vor der Einreichung des Gesuches durchgeführt wurden oder begonnen haben
- Gesuchstellende mit einer zugelassenen Ausgabe für Veranstaltungen von weniger als 2.500,00 €
- Veranstaltungen einzelner Sportvereine, wenn die Teilnahme nicht auch Personen offen steht, die nicht demselben Verein angehören
- vereinsinterne Wettkämpfe nur für die Mitglieder, die unter die ordentliche Tätigkeit fallen
- vorwiegend werbewirksame Sportveranstaltungen, die über ein anderes Ausgabenkapitel des Landes finanziert werden
- Gesuchstellende, die nicht erklären, dass sie über angemessene Eigenmittel verfügen
- Vorhaben, in Bezug auf welche die Eigenfinanzierungskapazität evident ist.
Termine
Die Gesuche sind innerhalb dem 31. Jänner eines jeden Jahres abgefasst auf Vereinspapier oder auf den Vordrucken, versehen mit allen vorgeschriebenen Unterlagen, beim Amt für Sport, Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen abzugeben oder diesem zu übermitteln.
Notwendige Dokumente
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen bzw. auszufüllen:
- Grundinformationen zum Antragsteller
- Veranstaltungsprogramm
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsprogramm
- verschiedene Erklärungen (Vorsteuereinbehaltserklärung, eventuelle andere Förderungsmittel)
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Landesgesetz vom 16. Oktober 1990, Nummer 19
"Maßnahmen zugunsten des Sports" - Landesgesetz vom 8. Juli 1983, Nummer 22
"Maßnahmen des Landes zur Förderung des Freizeitwesens"
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen für die Auszahlung der Beihilfe
- Vordruck für die Auszahlung der Beihilfe
- Ehrenamtliche Leistungen
Abrechnung und Auszahlung der gewährten Beihilfe:
Mit dem Mitteilungsschreiben über die gewährte Beihilfe werden die genauen Anleitungen für die Auszahlung dem Beihilfeempfänger zugesandt. Nach ordnungsgemäßer Durchführung des Vorhabens und gegen Vorlegung folgender Unterlagen wird die Beihilfe ausbezahlt:
- Auszahlungsgesuch mit verschiedenen Erklärungen und Verpflichtungen gemäß Vorlage
- Abschlussbericht der Veranstaltung
- Endabrechnung der Veranstaltung
Sämtliche Ausgabenbelege müssen auf den Namen des Gesuchstellers lauten und quittiert sein, mit Angabe des Datums. Das Zahlungsdatum muss vorhanden sein.
Auf mindestens 6 % der Beihilfegesuche werden Stichprobenkontrollen vorgenommen. In Anbetracht dieser Kontrollen müssen im Ausmaß der erklärten Beträge, die steuerrechtlich gültigen Belege vorhanden sein, wobei die ehrenamtlichen Leistungen im Ausmaß von max. 25 % berücksichtigt werden können.
Zuständige Einrichtung
7. Örtliche Körperschaften
Zuständige Verwaltungseinheit
7.2. Amt für Sport
Adresse
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 26 82 (Norbert Scrinzi)
0471 41 26 85 (Annika Borsetto)
0471 41 26 86 (Patrizia Nozzolini)
Fax
0471 41 26 89
PEC
Website
http://www.provinz.bz.it/oertliche-koerperschaften/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Sportveranstaltungen - Gesuchsvordruck | Formulare |

