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Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Voraussetzung für den Erwerb des Meisterbriefes im Gastgewerbe ist der erfolgreiche Abschluss der entsprechenden Meisterprüfungen. Beim Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung können Sie um Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe ansuchen und sich über die Zugangsvoraussetzungen informieren.

Die Meisterprüfung im Gastgewerbe besteht aus vier Teilen: Unternehmensführung, Berufspädagogik, Fachtheorie und Fachpraxis.

Wenn Sie Prüfungen nachweisen, die inhaltlich dem Programm der Meisterprüfung entsprechen, können Sie die Befreiung von Teilen dieser Prüfungen oder die Befreiung der gesamten Meisterprüfung beantragen. Wird ein Meisterkandidat von einem Prüfungsteil bzw. einzelnen Modulen befreit, so ist zu beachten, dass am Meisterbrief keine Abschlussnote aufscheint.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung über Unternehmensführung:

  • Besitz eines Lehrabschlussdiploms oder
  • Besitz eines Fachschuldiploms oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im betreffenden Beruf

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung über Ausbildungspädagogik, Fachtheorie und Fachpraxis:

  • Lehrabschlussdiplom oder Fachschuldiplom und nachfolgende dreijährige Berufserfahrung
  • eine mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung.

Für die Berechnung der Berufspraxis werden Saisonbeschäftigungen von wenigstens acht Monaten im Jahr als ganzes Jahr gewertet.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.

Kosten

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58
Gastgewerbeordnung - das Kapitel VI.-bis regelt die Meisterprüfung im Gastgewerbe.

Zuständige Einrichtung

Bereich deutsche Berufsbildung
Bereich deutsche Berufsbildung

Zuständige Verwaltungseinheit

20.2. Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung

Adresse

Dantestraße 11, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 69 80

Fax

0471 41 69 94
0471 41 69 95

E-Mail

lehrlingswesen@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: Von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 20.04.2009)