Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Voraussetzung für den Erwerb des Meisterbriefes im Gastgewerbe ist der erfolgreiche Abschluss der entsprechenden Meisterprüfungen. Beim Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung können Sie um Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe ansuchen und sich über die Zugangsvoraussetzungen informieren.
Die Meisterprüfung im Gastgewerbe besteht aus vier Teilen: Unternehmensführung, Berufspädagogik, Fachtheorie und Fachpraxis.
Wenn Sie Prüfungen nachweisen, die inhaltlich dem Programm der Meisterprüfung entsprechen, können Sie die Befreiung von Teilen dieser Prüfungen oder die Befreiung der gesamten Meisterprüfung beantragen. Wird ein Meisterkandidat von einem Prüfungsteil bzw. einzelnen Modulen befreit, so ist zu beachten, dass am Meisterbrief keine Abschlussnote aufscheint.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung über Unternehmensführung:
- Besitz eines Lehrabschlussdiploms oder
- Besitz eines Fachschuldiploms oder
- eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im betreffenden Beruf
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung über Ausbildungspädagogik, Fachtheorie und Fachpraxis:
- Lehrabschlussdiplom oder Fachschuldiplom und nachfolgende dreijährige Berufserfahrung
- eine mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung.
Für die Berechnung der Berufspraxis werden Saisonbeschäftigungen von wenigstens acht Monaten im Jahr als ganzes Jahr gewertet.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58
Gastgewerbeordnung - das Kapitel VI.-bis regelt die Meisterprüfung im Gastgewerbe.
Zuständige Einrichtung
Bereich deutsche Berufsbildung
Zuständige Verwaltungseinheit
20.2. Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung
Adresse
Dantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 69 80
Fax
0471 41 69 94
0471 41 69 95
Website
http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: Von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Meisterprüfung - Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe und Antrag auf Befreiung | Formulare |

