Austausch von Fenstern und Fenstertüren - Zuschuss
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt Zuschüsse für den Austausch von Fenstern und Fenstertüren im Höchstausmaß von 30% auf die anerkannten Ausgaben.
Zugangsvoraussetzungen
- Die Maßnahme muss in der Provinz Bozen durchgeführt werden
- Mindestinvestition von 6.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer)
Die technischen Voraussetzungen entnehmen Sie hier:
Termine
Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden, aber immer vor Beginn der Arbeiten.
Notwendige Dokumente
Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Datenblatt gemäß Vordruck des Amtes für Energieeinsparung
- Detaillierter Kostenvoranschlag
- von der Gemeinde genehmigtes Projekt, aus dem der Bestand und die geplanten Änderungen klar ersichtlich sind (nur bei konzessionspflichtigen Arbeiten)
- Pläne des Gebäudes mit Kennzeichnung der auszutauschenden Fenster und Fenstertüren
- Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes des Gebäudes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker - Einhaltung von maximal 70 kWh/m²a, KlimaHaus Standard C (außer bei Gebäuden unter Denkmalschutz)
Bei Gebäuden unter Denkmalschutz zusätzlich:
- Erklärung der Abteilung Denkmalpflege, dass die Neuanfertigung der Fenster und Fenstertüren genehmigt ist, aber seitens genannter Abteilung kein Zuschuss gewährt werden kann
Kosten
Stempelmarke zu 14,62 Euro
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Landesgesetz vom 7. Juli 2010, Nr. 9
- Beilage A) des Beschlusses der Landesregierung vom 03. Dezember 2012, Nr. 1814
Zuständige Einrichtung
29. Landesagentur für Umwelt
Zuständige Verwaltungseinheit
29.12. Amt für Energieeinsparung
Adresse
Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 47 20
Fax
0471 41 47 39
energieeinsparung@provinz.bz.it
PEC
energieeinsparung.risparmioenergetico@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/umweltagentur
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Außenstellen
- AUER, Hauptstraße 5, Gemeindeamt
am 1. Montag im Monat 9.00 - 10.30 - BRIXEN, Säbener-Tor Gasse 3, Bezirksgemeinschaft Eisacktal
am 4. Mittwoch im Monat 9.00 - 12.00 - BRUNECK, M. Pacherstr. 2, Institut für den sozialen Wohnbau
am 1. Mittwoch im Monat 9.00 - 12.00 - LAAS, Vinschgaustr. 52, Gemeindeamt
am 4. Freitag im Monat 9.00 - 10.00 - MALS, Bahnhofstr. 19, Gemeindeamt
am 4. Freitag im Monat 11.00 - 12.00 - MERAN, O. Huberstr. 13, Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt
am 2. Dienstag im Monat 9.00 - 10.30 - NEUMARKT, Rathausring 7, Gemeindeamt
am 1. Montag im Monat 11.00 -12.30 - SCHLANDERS, Hauptstr. 134, Bezirksgemeinschaft Vinschgau
am 2. Dienstag im Monat 11.30 - 12.30 - STERZING, Neustadt 21, Gemeindeamt
am 2. Mittwoch im Monat 9.00 - 12.00
Formulare und Anlagen
Austausch von Fenstern und Fenstertüren - Gesuchsformular und Datenblatt | Formulare |
Beilage A) des Beschlusses der Landesregierung vom 3. Dezember 2012, Nr. 1814 | Anlagen |

