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Austausch von Fenstern und Fenstertüren - Zuschuss
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Das Land Südtirol gewährt Zuschüsse für den Austausch von Fenstern und Fenstertüren im Höchstausmaß von 30% auf die anerkannten Ausgaben.

Zugangsvoraussetzungen

  • Die Maßnahme muss in der Provinz Bozen durchgeführt werden
  • Mindestinvestition von 6.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer)

Die technischen Voraussetzungen entnehmen Sie hier:

Termine

Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden, aber immer vor Beginn der Arbeiten.

Notwendige Dokumente

Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Datenblatt gemäß Vordruck des Amtes für Energieeinsparung
  • Detaillierter Kostenvoranschlag 
  • von der Gemeinde genehmigtes Projekt, aus dem der Bestand und die geplanten Änderungen klar ersichtlich sind (nur bei konzessionspflichtigen Arbeiten)
  • Pläne des Gebäudes mit Kennzeichnung der auszutauschenden Fenster und Fenstertüren
  • Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes des Gebäudes nach Durchführung der Maßnahme unterzeichnet von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker - Einhaltung von maximal 70 kWh/m²a, KlimaHaus Standard C (außer bei Gebäuden unter Denkmalschutz)

Bei Gebäuden unter Denkmalschutz zusätzlich:

  • Erklärung der Abteilung Denkmalpflege, dass die Neuanfertigung der Fenster und Fenstertüren genehmigt ist, aber seitens genannter Abteilung kein Zuschuss gewährt werden kann

Kosten

Stempelmarke zu 14,62 Euro

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Zuständige Einrichtung

29. Landesagentur für Umwelt
29. Landesagentur für Umwelt

Zuständige Verwaltungseinheit

29.12. Amt für Energieeinsparung

Adresse

Mendelstraße 33, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 47 20

Fax

0471 41 47 39

E-Mail

energieeinsparung@provinz.bz.it

PEC

energieeinsparung.risparmioenergetico@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/umweltagentur

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:  8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr

Außenstellen

  • AUER, Hauptstraße 5, Gemeindeamt
    am 1. Montag im Monat 9.00 - 10.30
  • BRIXEN, Säbener-Tor Gasse 3, Bezirksgemeinschaft Eisacktal
    am 4. Mittwoch im Monat 9.00 - 12.00
  • BRUNECK, M. Pacherstr. 2, Institut für den sozialen Wohnbau
    am 1. Mittwoch im Monat 9.00 - 12.00
  • LAAS, Vinschgaustr. 52, Gemeindeamt
    am 4. Freitag im Monat 9.00 - 10.00
  • MALS, Bahnhofstr. 19, Gemeindeamt
    am 4. Freitag im Monat 11.00 - 12.00
  • MERAN, O. Huberstr. 13, Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt
    am 2. Dienstag im Monat 9.00 - 10.30
  • NEUMARKT, Rathausring 7, Gemeindeamt
    am 1. Montag im Monat 11.00 -12.30
  • SCHLANDERS, Hauptstr. 134, Bezirksgemeinschaft Vinschgau
    am 2. Dienstag im Monat 11.30 - 12.30
  • STERZING, Neustadt 21, Gemeindeamt
    am 2. Mittwoch im Monat 9.00 - 12.00
(Letzte Aktualisierung: 22.04.2013)