Rekurs im Falle von nicht Gewährung eines prothetischen Behelfes
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Falls das Amt für Zivilinvaliden des zuständigen Gesundheitsbezirkes des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen prothetischen Behelf nicht gewähren sollte, ist es möglich Rekurs an das Amt für Gesundheitssprengel mit Sitz in der Kanonikus Michael Gamperstr. 1 in Bozen einzureichen.
Zugangsvoraussetzungen
Nicht Gewährung eines Heilbehelfes seitens des zuständigen Gesundheitsbezirkes.
Termine
Der Rekurs muss innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt der Mitteilung seitens des Südtiroler Sanitätsbetriebes einzureichen.
Notwendige Dokumente
Dem auf stempelfreiem Papier schriftlichen Rekurs werden beigelegt:
• eine Kopie der Mitteilung des Gesundheitsbezirkes;
• sämtliche ärztliche Dokumentation aus der die Notwendigkeit des angeforderten Heilbehelfes hervorgeht;
• eine Kopie von eventuell zusätzlich, nützlich erachteter Dokumentation.
Kosten
Der Dienst ist kostenfrei.
Weitere Informationen
Der Rekurs wird von einer Landesrekurskommission behandelt. Diese Kommission besteht aus:
- dem Direktor des zuständigen Amtes
- einem Arzt/einer Ärztin mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit
- und einem Facharzt oder einem Rehabilitationstechniker oder -therapeuten des medizinischen Fachgebiets, auf das sich der Rekurs bezieht.
Die Entscheidung der Kommission wird schriftlich an den Rekurssteller mitgeteilt.
Zuständige Einrichtung
23. Gesundheitswesen
Zuständige Verwaltungseinheit
23.2. Amt für Gesundheitssprengel
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 80 77 Dr. Cristina Ghedina Gilardi
Fax
0471 41 80 99
gesundheitssprengel@provinz.bz.it
PEC
gesundheitssprengel.distrettisanitari@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 8:30 bis13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr
