Tagesmütter-Tagesväterdienst
Allgemeine Beschreibung
Unter Tagesmütterdienst/Tagesväterdienst versteht man die Tätigkeit von Personen, die in Verbindung mit einer Sozialgenossenschaft (als Körperschaft ohne Gewinnabsicht) berufsmäßig in der eigenen Wohnung ein oder mehrere Kinder anderer Familien betreuen und somit einen Dienst anbieten, welcher durch familiäre Atmosphäre, Aufwertung der Alltäglichkeit, Personalisierung und hohe Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeitendiese. Diese Zeiten werden individuell mit den Eltern vereinbart und können jederzeit wenn nötig auf einfache Weise neu programmiert werden.
Die Wohnung der Tagesmutter muss nach Wohnfläche den Richtlinien des Dekretes des Präsidenten des Landesausschusses vom 23. Mai 1977, Nr. 22 (hygienisch-gesundheitliche Voraussetzungen) unterliegen; pro Kind sind 10 Quadratmeter vorgesehen.
Zugangsvoraussetzungen
- Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird Kleinkindern im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren gewährleistet, d.h. bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, wenn die Kinder den Kindergarten noch nicht besuchen.
- Die Höchstanzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder liegt bei jedem/jeder Betreuer/in bei sechs; falls die Tagesmutter die eigenen Kinder im Alter bis zu 10 Jahren mitbetreut, müssen auch diese dazugerechnet werden.
- Die Kinder werden in der Wohnung der/des Tagesmutter/-vaters betreut, welche nach Wohnfläche den Richtlinien des Art. 2 des DLH Nr. 22/77 sowie bestimmten hygienisch-gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechen muss.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Die Beziehungen zwischen der Familie und der Tagesmutter werden durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt, welche von der Tagesmütter, von der Koordinatorin der Trägerkörperschaft/Sozialgenossenschaft und von dem betroffenen Elternteil unterzeichnet wird.
Kosten
Jede leistungserbringende Sozialgenossenschaft setzt auf Grund der Gesamtkosten des Dienstes, eigene Stundentarife fest.
Die Familien, welche den Tagesmütterdienst in Anspruch nehmen, können Anrecht auf eine Tarifbegünstigung haben: um den Antrag um Tarifbegünstigung zu stellen, sowie um genauere Auskünfte darüber zu erhalten, können sich die Familien an den Sozialsprengel - finanzielle Sozialhilfe- der gebietsmäßig zuständigen Bezirksgemeinschaft wenden.
Die Höhe des Tarifs, welcher zu Lasten der Familie geht, wird nach der Bewertung von Einkommen, Vermögen und Ausgaben der Familie selbst, sowie nach der Anzahl der Familienmitglieder berechnet (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 30/2000).
Die Kostenmitbeteiligung von Seiten des gebietsmäßig zuständigen Sozialsprengels, welcher die Differenz an Stelle der Familie direkt an die leistungserbringende Körperschaft zahlen wird, beträgt maximal 6,15 € pro Stunde, pro Kleinkind, und bei einer Höchstanzahl von 160 Dienststunden im Monat. Falls der Stundentarif der Genossenschaft mehr als 6,15 € pro Stunde beträgt, ist die Differenz von der Familie zu bezahlen.
Der Mindesttarif zulasten der Familie beträgt jedenfalls 0,53 € pro Stunde.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Landesgesetz 9. April 1996, Nr. 8 “Massnahmen zur Kinderbetreuung”
- Dekret des Landeshauptmannes vom 30. Dezember 1997, Nr. 40“ "Durchführungsverordnung zur Kinderbetreuung”
- Dekret des Präsidenten des Landesausschusses vom 23. Mai 1977, Nr. 22
- Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30
Weitere Informationen
- Träger des Dienstes sind Sozialgenossenschaften (zur Zeit 5), welche für die Qualität des Dienstes Folgendes garantieren: Versicherung und Weiterbildung der Tagesmütter, Supervision, Beratung für die Eltern, Vermittlung zwischen Familie und Tagesmutter, Buchhaltung, Kontrolle der Wohnungen (Sicherheit, Hygiene) Beziehungen zu den anderen Diensten und Trägern des Territoriums.
- Fachliche Berufsqualifizierung:
Alle Tagesmütter/-väter haben eine gezielte fachliche Berufsausbildung hinter sich, die insbesondere Aspekte wie Kinderpflege und Ernährung, erste Hilfe, Grundkenntnisse der Entwicklungs-alterspsychologie und Pädagogik, Kommunikationstechniken, Organisation der Spieltätigkeit usw. betrifft. Jede Einrichtung sorgt außerdem für die pädagogische Koordinierung und für eine ständige Übersicht über die geleistete Arbeit der eigenen Tagesmütter/-väter.
Familien, die den Tagesmütter/-väterdienst in Anspruch nehmen wollen, können sich direkt an folgende Einrichtungen wenden, welche diesen Dienst auf Landesebene anbieten:
Sozialgenossenschaft Casa Bimbo Tagesmutter
Präsidentin Stefania Badalotti
Galileistr. 2, 39100 Bozen
Tel. 0471 953348, Fax 0471 594497
E-mail: segreteria@casabimbo.bz.it Homepage: http://www.casabimbo.it/
Sozialgenossenschaft Coccinella
Präsidentin Hildegard Thurner
Quireiner Wassermauer 10, 39100 Bozen
Tel. 0471 401110, Fax 0471 401120
e-mail: coccinella@brennercom.net Homepage: www.coccinellabz.it
Sozialgenossenschaft Mit Bäuerinnen lernen-wachsen-leben
Präsidentin: Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer
Kanonikus Michael Gamper Strasse, 5 - 39100 Bozen
Tel. 0471 999366, Fax 0471 999457
e-mail: kinderbetreuung@baeuerinnen.it Homepage: www.baeuerinnen.it/kinderbetreuung
Sozialgenossenschaft Tagesmütter
Präsidentin Eleonora Hemma Hackl
Kornplatz 4, 39100 Bozen
Tel. 0471 982821 Fax 0471 329528
E-mail: info@tagesmutter-bz.it Homepage: www.tagesmutter-bz.it
Sozialgenossenschaft Primi Passi Tagesmütter
Präsidentin: Stefania Raveane
Veronastr. 13/B, 39100 Bozen
Tel./Fax 0471 1812120
e-mail: primipassitages@hotmail.it Homepage: www.primipassitages.it
Zuständige Einrichtung
24. Familie und Sozialwesen
Zuständige Verwaltungseinheit
24.1. Amt für Familie, Frau und Jugend
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 82 34 (Roberta Bovo)
0471 41 82 40 (Dr. Gerhard Mair)
Fax
0471 41 82 49
familie.frau-jugend@provinz.bz.it
PEC
famfraujug.famdonnagiov@pec.prov.bz.it
