Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für Projekte, die zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann und der Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen beitragen, werden finanzielle Beiträge gewährt.
Um den Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie Vereine, welche die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Vereinsziel verfolgen.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
20. Dezember jeden Jahres
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen (siehe Ausnahmen auf dem Gesuchsformular).
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
-
Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Chancengleichheit zwischen Frau und Mann (im Sinne des Landesgesetzes vom 10. August 1989, Nr. 4, "Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann")
Zuständige Einrichtung
19. Arbeit
Zuständige Verwaltungseinheit
19.0.1. Frauenbüro
Adresse
Dantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 69 50
Fax
0471 41 69 59
Website
http://www.provinz.bz.it/arbeit
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Chancengleichheit - Beiträge für Projekte | Formulare
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Chancengleichheit - Beitrag für Projekte - Erklärung gemäß Artikel 5 (nur für Frauengruppen und -initiativen)Erklärung gemäß Artikel 5 (nur für Frauengruppen und -initiativen) | Formulare |

