Förderungen für Unternehmen im Falle von Naturkatastrophen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Es handelt sich hierbei um einen außerordentlichen Beitrag an Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen bei Naturkatastrophen.
Zugangsvoraussetzungen
Unternehmen, welche in Katastrophengebieten, die mit Beschluss der Landesregierung abgegrenzt werden, angesiedelt sind.
Termine
Die Ansuchen können bis zum Verfall des Termins, innerhalb welchem die entsprechenden Landesteile als Katastrophengebiete ausgewiesen worden sind, eingereicht werden.
Notwendige Dokumente
- Kopie eines gültigen Ausweises des gesetzlichen Vertreters oder beglaubigte Unterschrift;
- beeidigter technischer Bericht und/oder Schadensschätzung/en;
- Erklärung der Versicherungsgesellschaft (obligatorisch nur bei Versicherungsdeckung);
- Fotos / Unterlagen der erlittenen Schäden;
- Amtliches Protokoll betreffend den Katastrophenfall (Bürgermeister, Feuerwehr, Carabinieri, usw.), wenn verfügbar;
- eventuelle andere Unterlagen (Inventarverzeichnisse, Ein- und Ausgangsregister der Lagerbuchhaltung, usw.).
Kosten
Dem Gesuch im Sinne des Landesgesetzes Nr. 27/1987 ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 22. Oktober 1987, Nr. 27: „Außerordentliche Maßnahmen für gewerbliche Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Gaststätten in Katastrophengebieten“
Zuständige Einrichtung
35. Handwerk, Industrie, Handel und Tourismus
Zuständige Verwaltungseinheit
35. Handwerk, Industrie, Handel und Tourismus
Adresse
Landhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 36 50 Elena Lucio - Handwerk/artigianato
0471 41 37 51 Rag. Bruno Fontana - Handel/commercio
0471 41 37 00 Claudia Busellato - Industrie/industria
Fax
0471-413613
handwerk@provinz.bz.it
amt-fuer-industrie@provinz.bz.it
handelsfoerderung@provinz.bz.it
PEC
wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wirtschaft
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Antrag für außerordentliche Beihilfe bei Naturkatastrophen | Formulare |

