Tourismus: Erneuerung der Bewilligung zur Führung einer Alpinschule
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Bewilligung zur Führung einer Alpinschule muß laut Landesgesetz alle
drei Jahre erneuert werden.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
31. Oktober jedes Jahres.
Notwendige Dokumente
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
a) Tätigkeitsprogramm;
b) Erklärung anstelle eines Notarietätsaktes (siehe Gesuch);
c) 1 zusätzliche Stempelmarke zu 14,62 €;
Folgende Unterlagen sind zudem beizulegen, sollten diesbezüglich Änderungen erfolgt sein:
a) beglaubigte Kopie der Satzung der Alpinschule;
b) Bericht über die verfügbare Ausrüstung und Einrichtung im Sitz;
c) maßstabgerechte Kopie allfälliger Embleme oder Abzeichen der Alpinschule;
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 13. Dezember 1991, Nr. 33 "Berg- und Skiführerordnung"
Zuständige Einrichtung
35. Handwerk, Industrie, Handel und Tourismus
Zuständige Verwaltungseinheit
Funktionsbereich Tourismus
Adresse
Landhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 37 27 Pichler Markus Tourismus/turismo
Fax
0471 41 37 32 Pichler Markus Tourismus/turismo
PEC
tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wirtschaft
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Alpinschule - Gesuch um Erneuerung der Bewilligung zur Führung einer Alpinschule | Formulare |

