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Tourismus: Erneuerung der Bewilligung zur Führung einer Alpinschule
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die Bewilligung zur Führung einer Alpinschule muß laut Landesgesetz alle
drei Jahre erneuert werden.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

31. Oktober jedes Jahres.

Notwendige Dokumente

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:

a) Tätigkeitsprogramm;
b) Erklärung anstelle eines Notarietätsaktes (siehe Gesuch);
c) 1 zusätzliche Stempelmarke zu 14,62 €;

Folgende Unterlagen sind zudem beizulegen, sollten diesbezüglich Änderungen erfolgt sein:

a) beglaubigte Kopie der Satzung der Alpinschule;
b) Bericht über die verfügbare Ausrüstung und Einrichtung im Sitz;
c) maßstabgerechte Kopie allfälliger Embleme oder Abzeichen der Alpinschule;

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Landesgesetz vom 13. Dezember 1991, Nr. 33 "Berg- und Skiführerordnung"

Zuständige Einrichtung

35. Handwerk, Industrie, Handel und Tourismus
35. Handwerk, Industrie, Handel und Tourismus

Zuständige Verwaltungseinheit

Funktionsbereich Tourismus

Adresse

Landhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 37 27 Pichler Markus Tourismus/turismo

Fax

0471 41 37 32 Pichler Markus Tourismus/turismo

E-Mail

tourismus@provinz.bz.it

PEC

tourismus.turismo@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/wirtschaft

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 8.30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 12.04.2013)