Entwicklungszusammenarbeit – Unterstützung von Vorhaben in Entwicklungsländern sowie Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit in Südtirol
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit des Landes Südtirol ist es, einen Beitrag zur Reduzierung der Armut im Süden der Welt zu leisten. Dafür werden Projekte und Programme in Drittländern unterstützt, die als Entwicklungs- oder Schwellenländer gelten. Darüber hinaus werden innerhalb Südtirols Grenzen Initiativen unterstützt und durchgeführt, die zur Sensibilisierung der Südtiroler Gesellschaft über entwicklungspolitische Themen beitragen sollen. Der gesamte Bereich Entwicklungszusammenarbeit wird vom Landesgesetz vom 19. März 1991, Nr. 5 geregelt.
Zugangsvoraussetzungen
Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel wird für die Unterstützung von indirekten Projekte verwendet. Zugangsberechtigt sind einzelne Freiwillige, die ihren Wohnsitz in Südtirol haben und Südtiroler Freiwilligenorganisationen, für die jährlich zwei Termine für die Einreichung von Projektvorschlägen vorgesehen sind: der 31. Jänner für die Entwicklungsprojekte in Drittländern (Vordruck) und der 30. November für die Sensibilisierungs- und Bildungsprojekte in Südtirol (Vordruck). Bei der Projekteinreichung muss, zusammen mit dem ausgearbeiteten Projektvorschlag, auch ein entsprechendes Finanzierungsansuchen eingereicht werden.
Die Kriterien für die Förderung von Projekten in der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen, die von Südtiroler Organisationen und von einzelnen Freiwilligen vorgelegt werden, wurden mit Beschluss vom 07. April 2008, Nr. 1079 von der Südtiroler Landesregierung genehmigt und definieren die Handlungsbereiche, die Förderschwerpunkte, das Ausmaß der Finanzierung, sowie die Durchführungs- und Abrechnungsmodalitäten der Entwicklungs- und Sensibilisierungsprojekte.
Die Begutachtung der einzelnen Projektvorschläge wird in Zusammenarbeit mit einem eigenen Organ, dem Fachbeirat für die Entwicklungszusammenarbeit vorgenommen. Die Finanzierung der Vorhaben wird durch Beschluss der Südtiroler Landesregierung genehmigt.
Der Abschluss aller durchgeführten Projekte erfolgt nach Vorlage eines Abschlussberichtes und der Rechnungslegung, die nach den Angaben des Leitfadens für die Rechnungslegung und Berichterstattung erfolgen muss.
Neben den Projekten der Südtiroler Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen unterstützt das Land Südtirol noch eine kleinere Anzahl von Projekten und Programmen, bei denen die Landesverwaltung in der Durchführung mit eigenem Fachpersonal und Ressourcen stärker involviert ist. Dabei handelt es sich meist um Vorhaben die in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Außenministerium, UN-Agenturen, EU usw.) oder mit Partnern auf nationaler oder internationaler Ebene durchgeführt werden. Auch diese Vorhaben sind sowohl im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit selbst (Vordruck), als auch in jenem der Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit angesiedelt und werden von den Kriterien für die Finanzierung direkter Maßnahmen des Landes im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen geregelt. Für die Einreichung diesbezüglicher Projektvorschläge gelten keine Termine.
Bei Krisen- und Katastrophensituationen unterstützt das Land Südtirol auch Projekte im Bereich der Humanitären Hilfe. Im Gegensatz zu den Entwicklungsprojekten gelten hier keine geografischen Einschränkungen. Die Projektvorschläge müssen so schnell wie möglich nach Auftreten der Notsituation eingereicht werden.
Weitere Informationen: Homepage Entwicklungszusammenarbeit
Termine
31. Jänner für Entwicklungsprojekte
30. November für Sensibilisierungs- und Bildungsprojekte
Notwendige Dokumente
Entwicklungszusammenarbeit - Finanzierungsansuchen
Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck Projektbeschreibung Bewusstseinsbildung
Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck Projektbeschreibung Entwicklungszusammenarbeit
Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck direkte Projekte EZA
Entwicklungszusammenarbeit - Kriterien für Freiwillige und Freiwilligenorganisationen
Entwicklungszusammenarbeit - Kriterien direkte Projekte
Entwicklungszusammenarbeit - Leitfaden für Rechnungslegung
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Zuständige Einrichtung
Abteilung Präsidium
Zuständige Verwaltungseinheit
Amt für Kabinettsangelegenheiten
Adresse
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 21 30
0471 41 21 31
Fax
0471 41 21 39
PEC
kabinett.gabinetto@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/praesidium/verwaltung/amt-kabinettsangelegenheiten.asp
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Entwicklungszusammenarbeit - Finanzierungsansuchen für Entwicklungsprojekte und Bewusstseinsbildung | Formulare |
Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck Projektbeschreibung Bewusstseinsbildung | Formulare |
Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck Projektbeschreibung Entwicklungszusammenarbeit | FormulareAnlagen |
Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck direkte Projekte EZA | Formulare
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Entwicklungszusammenarbeit - Kriterien direkte Projekte | Anlagen |
Entwicklungszusammenarbeit - Kriterien für Freiwillige und Organisationen | Anlagen
|
Entwicklungszusammenarbeit - Leitfaden für Rechnungslegung | Anlagen |

