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Entwicklungszusammenarbeit – Unterstützung von Vorhaben in Entwicklungsländern sowie Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit in Südtirol
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit des Landes Südtirol ist es, einen Beitrag zur Reduzierung der Armut im Süden der Welt zu leisten. Dafür werden Projekte und Programme in Drittländern unterstützt, die als Entwicklungs- oder Schwellenländer gelten. Darüber hinaus werden innerhalb Südtirols Grenzen Initiativen unterstützt und durchgeführt, die zur Sensibilisierung der Südtiroler Gesellschaft über entwicklungspolitische Themen beitragen sollen. Der gesamte Bereich Entwicklungszusammenarbeit wird vom Landesgesetz vom 19. März 1991, Nr. 5 geregelt. 

Zugangsvoraussetzungen

Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel wird für die Unterstützung von indirekten Projekte verwendet. Zugangsberechtigt sind einzelne  Freiwillige, die ihren Wohnsitz in Südtirol haben und Südtiroler Freiwilligenorganisationen, für die jährlich zwei Termine für die Einreichung von Projektvorschlägen vorgesehen sind: der 31. Jänner für die Entwicklungsprojekte in Drittländern (Vordruck) und der 30. November für die Sensibilisierungs- und Bildungsprojekte in Südtirol (Vordruck). Bei der Projekteinreichung muss, zusammen mit dem ausgearbeiteten Projektvorschlag, auch ein entsprechendes Finanzierungsansuchen eingereicht werden.

Die Kriterien für die Förderung von Projekten in der  Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen, die von Südtiroler Organisationen und von einzelnen Freiwilligen vorgelegt werden, wurden mit Beschluss vom 07. April 2008, Nr. 1079 von der Südtiroler Landesregierung genehmigt und definieren die Handlungsbereiche, die Förderschwerpunkte, das Ausmaß der Finanzierung, sowie die Durchführungs- und Abrechnungsmodalitäten der Entwicklungs- und Sensibilisierungsprojekte.

Die Begutachtung der einzelnen Projektvorschläge wird in Zusammenarbeit mit einem eigenen Organ, dem Fachbeirat für die Entwicklungszusammenarbeit vorgenommen. Die Finanzierung der Vorhaben wird durch Beschluss der Südtiroler Landesregierung genehmigt.

Der Abschluss aller durchgeführten Projekte erfolgt nach Vorlage eines Abschlussberichtes und der Rechnungslegung, die nach den Angaben des Leitfadens für die Rechnungslegung und Berichterstattung erfolgen muss.

Neben den Projekten der Südtiroler Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen unterstützt das Land Südtirol noch eine kleinere Anzahl von Projekten und Programmen, bei denen die Landesverwaltung in der Durchführung  mit eigenem Fachpersonal  und Ressourcen stärker involviert ist. Dabei handelt es sich meist um Vorhaben die in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Außenministerium, UN-Agenturen, EU usw.) oder  mit Partnern auf nationaler oder internationaler Ebene durchgeführt werden. Auch diese Vorhaben sind sowohl im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit selbst (Vordruck), als auch in jenem der Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit angesiedelt und  werden von den Kriterien für die Finanzierung direkter Maßnahmen des Landes im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen geregelt. Für die Einreichung diesbezüglicher Projektvorschläge gelten keine Termine.

Bei Krisen- und Katastrophensituationen unterstützt das Land Südtirol auch Projekte im Bereich der Humanitären Hilfe. Im Gegensatz zu den Entwicklungsprojekten gelten hier keine geografischen Einschränkungen. Die Projektvorschläge müssen so schnell wie möglich nach Auftreten der Notsituation eingereicht werden.

Weitere Informationen: Homepage Entwicklungszusammenarbeit

Termine

31. Jänner für Entwicklungsprojekte

30. November für Sensibilisierungs- und Bildungsprojekte

Notwendige Dokumente

Entwicklungszusammenarbeit - Finanzierungsansuchen 

Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck Projektbeschreibung Bewusstseinsbildung

Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck Projektbeschreibung Entwicklungszusammenarbeit

Entwicklungszusammenarbeit - Vordruck direkte Projekte EZA

Entwicklungszusammenarbeit - Kriterien für Freiwillige und Freiwilligenorganisationen

Entwicklungszusammenarbeit - Kriterien direkte Projekte

Entwicklungszusammenarbeit - Leitfaden für Rechnungslegung

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtung

Abteilung Präsidium
Abteilung Präsidium

Zuständige Verwaltungseinheit

Amt für Kabinettsangelegenheiten

Adresse

Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 21 30
0471 41 21 31

Fax

0471 41 21 39

E-Mail

kabinett@provinz.bz.it

PEC

kabinett.gabinetto@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/praesidium/verwaltung/amt-kabinettsangelegenheiten.asp

Parteienverkehr:

Montag bis Freitag: von 09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 14.05.2013)