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Familienbildende Einrichtungen > Förderung ordentliche Tätigkeit
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Das Landesgesetz Nr. 7, Art.16-ter vom 31. August 1974 unterstützt Vereine und öffentliche Körperschaften in ihrer familienbildenden Tätigkeit.

Als Beiträge für die ordentliche Tätigkeit gelten jene, die für die Durchführung der Jahresprogramme gewährt werden.
Zudem kann für Projekte und Investitionen angesucht werden.

Zugangsvoraussetzungen

Um Beiträge erhalten zu können, müssen diese Organisationen ihren Sitz in Südtirol haben und tätig sein, in der Satzung, Zielsetzung und Tätigkeit die Grundsätze des Landesgesetzes vom 31. August 1974, Nr. 7, Art. 16/ter in geltender Fassung erfüllen, Dauerhaftigkeit gewährleisten und keine Gewinnabsicht verfolgen.

Termine

Für die ordentliche Tätigkeit kann innerhalb 28. Februar eines jeden Jahres angesucht werden.

Notwendige Dokumente

Dem Beitragsansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:

a) eine ausführliche Beschreibung der geplanten Jahrestätigkeit (Tätigkeitsplan)
b) ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
c) ein Tätigkeitsbericht/Rechenschaftsbericht über das Vorjahr
d) Erklärung betreffend den Vorsteuereinbehalt von 4%
e) Gründungsakt und Statuten

Kosten

Alle Gesuche müssen mit einer gültigen Stempelmarke (14,62 Euro) versehen sein (Gemeinden und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von der Stempelsteuer befreit).

Zuständige Einrichtung

24. Familie und Sozialwesen
24. Familie und Sozialwesen

Zuständige Verwaltungseinheit

24.0.3. Familienservicestelle

Adresse

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 82 07 Michaela Stockner
0471 41 82 45 Manuela Lafogler
0471 41 82 44 Gabriela Kofler
0471 41 82 46 Christa Berger

Fax

0471 41 82 19

E-Mail

familienservicestelle@provinz.bz.it

PEC

fss.serviziofamiglia@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/sozialwesen

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 07.03.2013)