Familienbildende Einrichtungen > Förderung ordentliche Tätigkeit
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Landesgesetz Nr. 7, Art.16-ter vom 31. August 1974 unterstützt Vereine und öffentliche Körperschaften in ihrer familienbildenden Tätigkeit.
Als Beiträge für die ordentliche Tätigkeit gelten jene, die für die Durchführung der Jahresprogramme gewährt werden.
Zudem kann für Projekte und Investitionen angesucht werden.
Zugangsvoraussetzungen
Um Beiträge erhalten zu können, müssen diese Organisationen ihren Sitz in Südtirol haben und tätig sein, in der Satzung, Zielsetzung und Tätigkeit die Grundsätze des Landesgesetzes vom 31. August 1974, Nr. 7, Art. 16/ter in geltender Fassung erfüllen, Dauerhaftigkeit gewährleisten und keine Gewinnabsicht verfolgen.
Termine
Für die ordentliche Tätigkeit kann innerhalb 28. Februar eines jeden Jahres angesucht werden.
Notwendige Dokumente
Dem Beitragsansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) eine ausführliche Beschreibung der geplanten Jahrestätigkeit (Tätigkeitsplan)
b) ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
c) ein Tätigkeitsbericht/Rechenschaftsbericht über das Vorjahr
d) Erklärung betreffend den Vorsteuereinbehalt von 4%
e) Gründungsakt und Statuten
Kosten
Alle Gesuche müssen mit einer gültigen Stempelmarke (14,62 Euro) versehen sein (Gemeinden und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von der Stempelsteuer befreit).
Zuständige Einrichtung
24. Familie und Sozialwesen
Zuständige Verwaltungseinheit
24.0.3. Familienservicestelle
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 82 07 Michaela Stockner
0471 41 82 45 Manuela Lafogler
0471 41 82 44 Gabriela Kofler
0471 41 82 46 Christa Berger
Fax
0471 41 82 19
familienservicestelle@provinz.bz.it
PEC
fss.serviziofamiglia@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/sozialwesen
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Familienbildungsarbeit - Kriterien laut Beschluss der Lreg. vom 18.10.2010, Nr.1715 | Formulare |
Familienbildungsarbeit - Ansuchen Beitrag ordentliche Tätigkeit | FormulareAnlagen |
Familienbildungsarbeit - Auszahlung von genehmigten Beiträgen für ordentliche Tätigkeit | Formulare
Anlagen |
Familienbildungsarbeit - Antrag Vorschuss | Ab 01.11.2014 steht die Anlage wieder zum Download zur Verfügung. |
Liste Freiwilligenstunden | Anlagen
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