Hauspflege
Ein Dienst der Bezirksgemeinschaften
Allgemeine Beschreibung
Die Hauspflege erbringt unterstützende bzw. ergänzende Beratung, Vorbeugung und Betreuung im Haus der Person und in Tagesstätten. Sie kann von körperlich und/oder geistig unselbstständigen Personen in Anspruch genommen werden, von Familien mit Risikopersonen oder Familien, die das familiäre Leben nicht mehr ohne externe Hilfe bewältigen können.
Die Leistungen der Hauspflege sind: Transport und Begleitung, Haushaltshilfe, Körperpflege, sozialpädagogische Tätigkeiten, diagnostisch therapeutische Leistungen. Ziel ist es, den bedürftigen Personen den Verbleib im normalen Lebensumfeld möglichst lange zu ermöglichen. Der Anspruch auf die Leistungen besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Betreuten
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie vom Fachpersonal der Hauspflege des zuständigen Sozialsprengels.
Zugangsvoraussetzungen
Die Hauspflege steht allen Personen und Familien offen, welche sich in familiären und/oder persönlichen Notlagen befinden und nicht mehr in der Lage sind, ihr tägliches, familiäres Leben ohne externe Hilfe zu bewältigen, oder einfach nicht mehr in der Lage sind bestimmte Handlungen selbständig durchzuführen.
Termine
Für die Ansuchen zur Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Siehe Anlagen:
Kosten
Ein Teil der Kosten für die Hauspflege geht zu Lasten der öffentlichen Hand. Der Nutzer beteiligt sich nur am festgelegten Tarif im Rahmen des jeweiligen Einkommens und Vermögens, wie es vom D.LH. vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, vorgesehen ist.
Der Nutzer, für den das Pflegegeld (Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9) oder das Begleitungsgeld (Landesgesetz vom 21. August 1978, Nr. 46) ausbezahlt wird, zahlt den seiner Pflegestufe entprechenden Tarif, abhängig von seiner wirtschaftlichen Lage und jener seiner engeren Familiengemeinschaft.
Für das Jahr 2013 hat die Landesregierung den Höchsttarif für eine Betreuungsstunde zu Hause mit 23,70 € festgelegt. Der Mindesttarif beträgt zwischen 3,70 € pro Stunde für selbstständige Personen und 12,70 € für Personen der 4. Pflegestufe (siehe Anlage).
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen: Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13
- Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung
- Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. Januar 2011, Nr. 2
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
Sozialsprengel Naturns Umgebung
Zuständige Verwaltungseinheit
Hauspflegedienst Naturns Umgebung
Adresse
Via Industriale 8, 39025 Naturns
Telefon
0473 67 18 30
335 6776463
Fax
0473 67 18 01
Website
Formulare und Anlagen
Antrag um Leistungen Hauspflegedienst | Formulare |
Erklärung der erweiterten Familiengemeinschaft - erste Ebene | Formulare |
Ersatzerklärung Pflegebedürftigkeit | Anlagen |
Tarife 2013 Hauspflege Ambulante Dienste Seniorenmensa Essen auf Rädern | Anlagen |

