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Familiäre Anvertrauung von Minderjährigen
Ein Dienst der Bezirksgemeinschaften

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

In bestimmten Lebenssituationen können Eltern an den Rand ihrer Möglichkeiten gelangen und so die Bedürfnisse ihrer Kinder nicht mehr ausreichend wahrnehmen. Mehrfache Überforderung, gewaltbelastete Paarbeziehungen, Trennungen, psychische Erkrankungen, Arbeitslosigkeit, Abhängigkeitserkrankungen und ähnliche Faktoren können diese Notlagen auslösen. Umso wichtiger ist es, dass sich diese in Not geratenen Eltern frühzeitig Hilfe holen und diese auch einfordern, ohne sich zu schämen und Angst haben zu müssen, dafür verurteilt zu werden.

Die familiäre Anvertrauung ist eine besondere Form von „Hilfestellung auf Zeit“ für Eltern und Kinder. Die Kinder oder Jugendlichen, denen momentan ein angemessenes familiäres Umfeld fehlt, werden für einen begrenzten Zeitraum von einer Pflegefamilie aufgenommen, ohne die Bindung zur eigenen Familie zu verlieren. Ziel einer jeden familiären Anvertrauung ist es demnach die Eltern soweit zu unterstützen, dass sie ihre Schwierigkeiten überwinden und das Kind wieder in seine Familie zurückkehren kann.

Die familiäre Anvertrauung verfolgt also eigentlich zwei Ziele: einerseits den Schutz des Kindes, andererseits ist sie aber auch Chance auf Veränderung und die Rückkehr des Kindes.

Die familiäre Anvertrauung kann einvernehmlich, das bedeutet mit Zustimmung der Eltern des Kindes bzw. der Erziehungsberechtigten erfolgen, oder gerichtlich, d.h. mit Dekret des Jugendgerichtes, wenn die Zustimmung fehlt.

Ausgehend von den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder sowie den familiären Notlagen gibt es verschiedenen Formen der familiären Anvertrauung:

-  vollzeitige Anvertrauung, d.h. die Minderjährigen leben für den Zeitraum der Anvertrauung bei der Pflegefamilie;

-  teilzeitige Anvertrauung, d.h. die Minderjährigen befinden sich tagsüber oder für einige Stunden am Tag bei der Pflegefamilie und abends kehren sie in die eigene Familie zurück.

Die Pflegefamilie wird zu einem zusätzlichen Bezugspunkt für die Minderjährigen und ergänzt die Herkunftsfamilie für den Zeitraum der Anvertrauung.

Zugangsvoraussetzungen

Sowohl verheiratete oder zusammenlebende Paare als auch Einzelpersonen, mit oder ohne Kinder, haben die Möglichkeit eine Pflegefamilie zu werden.

Der Zugang zu dieser Maßnahme und allen Informationen rund um das Thema erfolgt über die örtlich zuständigen Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaften oder des Betriebs für Sozialdienste Bozen. Allgemeine Informationen können auch im Landesamt für Familie, Frau und Jugend (Tel. 0471 41 82 38 oder E-Mail: sabine.krismer@provinz.bz.it) eingeholt werden.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Die Informationsbroschüre zur familiären Anvertrauung von Minderjährigen, die in Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Familie, Frau und Jugend und VertreterInnen der Sozialdienste erarbeitet worden ist, enthält ebenfalls wichtige Grundlagen zum Thema und kann direkt bei den Sozialsprengeln sowie im Landesamt für Familie, Frau und Jugend angefragt, oder auch online abgerufen werden.

Kosten

Die Pflegefamilien erhalten eine monatliche Vergütung, die von der Form der familiären Anvertrauung abhängt und nicht an das steuerliche Einkommen gebunden ist. Die Herkunftsfamilie ist verpflichtet, sich je nach Einkommens- und Vermögenssituation an den allfälligen Kosten der familiären Anvertrauung zu beteiligen. Die Tarifberechnung wird vom gebietsmäßig zuständigen Sozialsprengel durchgeführt.

Die Tarife der Sozialdienste werden in der Regel von den Trägern auf der Grundlage der Richtlinien des Landes festgelegt (D.LH. vom 11. August 2000, Nr. 30). Einsprüche gegen die Entscheidungen zur Zahlung der Tarife sowie für Beschwerden über die Erbringung der Leistungen ist die Sektion Einsprüche des Landesbeirates für das Sozialwesen zuständig.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Zuständige Einrichtung

Sprengel Klausen Umgebung
Sprengel Klausen Umgebung

Zuständige Verwaltungseinheit

Sozial-pädagogische Grundbetreuung

Adresse

Seeberg 17, 39043 Klausen

Telefon

0472 84 74 94

Fax

0472 84 57 66

E-Mail

sozkl.bzgeis@gvcc.net

Website

http://www.bzgeisacktal.it/

(Letzte Aktualisierung: 31.05.2011)