Zweitschrift (Duplikat) des Kraftfahrzeugsscheines von Lastkraftwagen/Zugmaschiene, Anhänger oder Auflieger für den Gütertransport
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Eine Zweitschrift (Duplikat) des Kraftfahrzeugschienes von LKWs/Zugmaschienen, Anhängern oder Aufliegern für den Gütertransport muss beantragt werden, wenn sich Angaben, die auf dem KFZ- Schein aufscheinen, geändert haben.
Einige Beispiele:
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Wechsel des Eigentümers;
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Änderung der technischen Eigenschaften des Fahrzeugs (z. B. Zulassung eines Tanks, anderer Reifen usw.);
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Änderung der Bezeichnung oder der Rechtsform des Unternehmens;
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Verlegung des Rechtssitzes (oder des Wohnsitzes bei Einzelfirmen);
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Auslaufen des Leasingvertrages;
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Verlust/Diebstahl des KFZ- Scheines oder der Lizenz;
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Änderung der Zweckbestimmung;
Zugangsvoraussetzungen
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Die jährliche Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss auf dem Kraftfahrzeugschein vermerkt sein.
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Für den Güterkraftverkehr: Zugang zum Markt (siehe Eintragung in das Berufsverzeichnis)
Termine
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60 Tage nach Eintreten der Änderung für Fahrzeuge Rechnung Dritter.
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Es gilt eine Frist von 15 Tagen, um fehlende Unterlagen nach-reichen zu können.
Notwendige Dokumente
- Antrag Duplikat des Kraftfahrzeugscheines (TT2119BZ) in allen Teile ausgefüllt und unterzeichnet.
- Original des Kraftfahrzeugscheines oder Verlustanzeige.
- Technische Abnahme für technische Änderungen.
- Die Erklärung der Leasinggesellschaft und Vordruck für Mitbesitzer (Mod. 16) , nur für die Fahrzeuge im Leasing, nicht bei Verlust des KFZ- Scheins , Änderung der Zweckbestimmung, Aktualisierung der Verwaltung.
Kosten
- 29,24 € auf K/K 4028 lautend auf Dipartimento trasporti terrestri imposta di bollo Roma (Bei Duplikaten wegen Verlust des Fahrzeugsscheines oder Korrekturen muss die Stempelgebühr nicht bezahlt werden).
- 9,00 € auf K/K 401398 lautend auf Autonome Provinz Bozen – Schatzamt Kraftfahrzeugsamt - Sekretariatsgebühren.
Die Bezahlung kann auch direkt am Schalter der Abteilung Mobilität, in der Crispistrasse 10, Landhaus 3B erfolgen (Kodex für die Einzahlung: 221 für normale Zweitschriften und 212 für Korrekturen und Duplikate wegen Verlust des Fahrzeugsscheines)
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Straßenverkehrsordnung, Artikel 93 des Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285
Weitere Informationen
Für das Duplikat des Krafrfahrzeugscheines des Aufliegers/Anhängers für den Werkverkehr, wird außer den Antrag für das Duplikat (TT2119) auch die Unbedenklichkeitserklärung betreffend Zulassung/Duplikat des Kfz-Scheines des Aufliegers/Anhängers gefordert (Formular CP2-D).
Zuständige Einrichtung
38. Mobilität
Zuständige Verwaltungseinheit
38.1. Amt für Planung und Gütertransport
Adresse
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 46 40
Fax
0471 41 46 59
PEC
transport.trasporti@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/mobilitaet/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 13:00 und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Formulare und Anlagen
Kraftfahrzeugschein: Antrag auf Ausstellung oder Änderung (TT 2119/BZ) | Formulare |
Erklärung Mitbesitzer (Mod. 16) | Formulare
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Unbedenklichkeitserklärung betreffend die Ausstellung einer Zweischrift des Fahrzeugscheines eines Aufliegers/Anhängers im Werkverkehr (CP2) | Formulare |

