Bauarbeiten - Planierungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für Planierung ist ein Kapitalbeitrag vorgesehen. Das Ausmaß der Förderung beträgt 30%-50% der zur Finanzierung zugelassenen Kosten (siehe Kriterien)
Begünstigte
Landwirtschaftliche Betriebe die in den letzten 20 Jahren keinen Beitrag für das selbe Vorhaben erhalten haben.
In Obstanlagen sind Planierungs- und Auffüllarbeiten von der Förderung ausgeschlossen.
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestinvestition 5.000,00 €
- Mindestviehbesatz 0,4 GVE/ha Futterfläche
- Obergrenze Viehbesatz von 2,5 GVE/ha Futterfläche
- Mindestbetriebsgröße von 0,5 ha Weinbau
- Mindestbetriebsgröße von 1 ha Wiese, Acker- oder Ackerfutterbauflächen
Termine
Die Gesuche können laufend abgegeben werden, jedoch vor Beginn der Arbeiten.
Notwendige Dokumente
- Kostenvoranschlag - Bei Baukosten über 25.000,00 € muss der Kostenvoranschlag von einem Techniker unterzeichnet sein. Andernfalls genügt die Unterschrift des Antragstellers.
- Angebot der Firma bei Maschinenkauf
- Vidimiertes Projekt der Gemeinde
- Kopie der Baukonzession oder Bauermächtigung mit Auflagen und Vorschriften
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Zuständige Einrichtung
31. Landwirtschaft
Zuständige Verwaltungseinheit
31.4. Amt für ländliches Bauwesen
Adresse
Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 51 50
0471 41 51 51
Fax
0471 41 51 59
laendliches.Bauwesen@provinz.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Langer Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Antrag auf Beihilfe L.G. 11/98 | Formulare |
Kriterien und Modalitäten für die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen (Bauwesen) | Anlagen |

