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Bauarbeiten - Planierungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Für Planierung ist ein Kapitalbeitrag vorgesehen. Das Ausmaß der Förderung beträgt 30%-50% der zur Finanzierung zugelassenen Kosten (siehe Kriterien)

Begünstigte

Landwirtschaftliche Betriebe die in den letzten 20 Jahren keinen Beitrag für das selbe Vorhaben erhalten haben.

In Obstanlagen sind Planierungs- und Auffüllarbeiten von der Förderung ausgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestinvestition 5.000,00 €
  • Mindestviehbesatz 0,4 GVE/ha Futterfläche
  • Obergrenze Viehbesatz von 2,5 GVE/ha Futterfläche
  • Mindestbetriebsgröße von 0,5 ha Weinbau
  • Mindestbetriebsgröße von 1 ha Wiese, Acker- oder Ackerfutterbauflächen

Termine

Die Gesuche können laufend abgegeben werden, jedoch vor Beginn der Arbeiten.

Notwendige Dokumente

  • Kostenvoranschlag - Bei Baukosten über 25.000,00 € muss der Kostenvoranschlag von einem Techniker unterzeichnet sein. Andernfalls genügt die Unterschrift des Antragstellers.
  • Angebot der Firma bei Maschinenkauf
  • Vidimiertes Projekt der Gemeinde
  • Kopie der Baukonzession oder Bauermächtigung mit Auflagen und Vorschriften

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.4. Amt für ländliches Bauwesen

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 51 50
0471 41 51 51

Fax

0471 41 51 59

E-Mail

laendliches.Bauwesen@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.30 - 12.00 Uhr
Langer Donnerstag: von 8.30 - 13.00 Uhr und von 14.00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 17.04.2013)