Pflanzengesundheitszeugnis
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) ist für die Ausfuhr in Drittländer (Nicht EU-Staaten) jeglicher geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse erforderlich. Es muss im Ausfuhrland gemäß internationalen Vereinbarungen ausgestellt worden sein und bescheinigt, dass die Sendung nach geeigneten Verfahren untersucht worden ist und frei von Quarantäneschadorganismen und praktisch frei von anderen gefährlichen Schadorganismen befunden wurde sowie als den im Bestimmungsland geltenden Pflanzenschutzvorschriften entsprechend angesehen wird.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Kontrollanfrage: 48 Stunden vor Abgang der Lieferung
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses wird bei Ladungen bis zu einer Transporteinheit (LKW, Waggon) sowie bis zu einer Menge von 25.000 kg mit einem Betrag von 31,50 € verrechnet.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Legislativdekret vom 19. August 2005, Nr. 214
Zuständige Einrichtung
31. Landwirtschaft
Zuständige Verwaltungseinheit
31.2. Amt für Obst- und Weinbau
Adresse
Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 50 80
0471 41 50 81
Fax
0471 41 50 89
Website
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Donnerstag: Von 9:00 bis 12:15 Uhr und von 14:30bis 17:30 Uhr
Formulare und Anlagen
Pflanzengesundheitszeugnis-Antrag um Ausstellung | Formulare |
Pflanzengesundheitszeugnis - Legislativdekret vom 19 August, Nr. 214 | Anlagen
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