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Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tierischer Herkunft (Unternehmen mit einem Jahresumsatz der verarbeiteten oder vermarkteten Produkte von mehr als 50.000,00 €)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Begünstigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen, die auf dem Gebiet der Verarbeitung und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind;

Förderbare Vorhaben

  • Bau, Umbau, Modernisierung oder Erwerb von Strukturen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
  • Bau, Umbau, Modernisierung oder Erwerb von Verwaltungs-, Verkaufs- und Belegschaftsräumen am Betriebssitz;
  • Erwerb von Baugrund;
  • Ankauf von Maschinen und technischen Geräten für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
  • Inanspruchnahme von Beratungsdiensten;
  • Ausbildung der Angestellten

Förderungsarten

Kapitalbeitrag für Vorhaben von nicht mehr als 800.000,00 € zuschussfähiger Kosten:

  • bis zu 30 % für bauliche Investitionen
  • bis zu 20 % für technische Investitionen

Im Falle einer Unternehmensfusion werden obige Beitragssätze bis zum 5. Jahr ab dem Fusionsakt um 10 % erhöht.

Kapitalbeitrag  für Vorhaben mit zuschussfähigen Kosten von maximal 60.000,00 € im Dreijahreszeitraum:

  • bis zu 50 % für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten;
  • bis zu 50 % für die allgemeine Ausbildung der Angestellten;
  • bis zu 25 % für die spezifische Ausbildung der Angestellten;
  • Gesuchsformular - siehe unter Anlagen

Darlehen

  • bauliche und technische Investitionen mit zuschussfähigen Kosten über 800.000,00 €;
  • für den Ankauf von Immobilien und Baugrund bei einem Mindestbetrag von 400.000,00 €;

Gesuchsformular- siehe unter Anlagen

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung von baulichen Investitionen ist, dass in einem Einzugsgebiet nicht bereits auf der Grundlage der in diesem Gebiet erzeugten Produktionsmenge eine gemeinsame Investition für die Verarbeitung und Vermarktung desselben Erzeugnisses gefördert worden ist, die entsprechende Anlage noch in Betrieb ist und den ursprünglichen Zweck erfüllt, es sei denn das Investitionsvorhaben betrifft eine geringe Menge betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisses im Gebiet.

Mindestinvestition der zuschussfähigen Kosten:

Der Kauf von Maschinen und Geräten wird gefördert, wenn die letzte entsprechende Förderung mindestens 8 Jahre zurückliegt;

Die Gewährung einer Beihilfe verpflichtet die Einhaltung der Zweckbestimmung:

  • mindestens 10 Jahre für bauliche Investitionen
  • mindestens 5 Jahre für technische Investitionen

Termine

Für die Gewährung der Begünstigung müssen die Antragsteller vor Beginn der Arbeiten, vor dem Erwerb des Gutes oder vor der Verwirklichung der Tätigkeiten ein eigenes Gesuch beim Amt für Viehzucht in Bozen (Tel. 0471 41 50 90), oder bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Brixen (Tel. 0472 82 12 40), Bruneck (Tel. 0474  58 22 42), Meran (Tel. 0473 25 22 40) und Schlanders (Tel. 0473 73 61 40) einreichen.

Notwendige Dokumente

Dem Beihilfegesuch müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • technische Unterlagen,
  • die Baukonzession, falls erforderlich,
  • bei Grundankäufen oder Erwerb von Immobilien der Kaufvorvertrag und die entsprechenden Eigentumsnachweise,
  • Kostenvoranschlag oder Angebot,
  • Beschluss des Verwaltungsrates oder der Vollversammlung betreffend die zu fördernde Investition,
  • eine Beschreibung des Unternehmens und der Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit,
  • eine Beschreibung des Vorhabens, welches gefördert werden soll,
  • eine Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Investitionsvorhaben über 300.000,00 €
  • Weiterbildungsplan bzw. Projekt zur Wissensvermittlung.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Kriterien und Modalitäten betreffend Beihilfen (zugunsten von Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.1. Amt für Viehzucht

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 50 90
0471 41 50 99

Fax

0471 41 51 47

E-Mail

viehzucht@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: Von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: Von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 27.09.2012)