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Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung zu verbessern und zwar durch die Verwirklichung von essentiellen und primären Dienstleistungseinrichtungen, wie jene der Trinkwasserversorgung. Außerdem setzt sich diese Maßnahme die Verbesserung des Einkommens der Landbevölkerung zum Ziel und garantiert somit die vorgeschriebenen staatlichen und europäischen Mindestanforderungen im Bereich Hygiene in der Milchproduktion und ermöglicht die Ausübung von sekundären und ergänzenden Tätigkeiten zu jener der Landwirtschaft. Es ist effektiv notwendig die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe im Berggebiet zu halten indem man für sie die Mindestvoraussetzungen (akzeptable Lebensbedingungen, angemessenes Einkommen) für ihre Existenz schafft. Die Einschränkung des Risikos der Abwanderung aus dem ländlichen Berggebiet ist tatsächlich grundlegend um einen unkontrollierten, aufwändigen und irreversiblen Prozess der Verstädterung der Talsohle zu vermeiden. Ganz im Gegenteil dazu müssen sich die wirtschaftliche Entwicklung und die sozialwirtschaftliche Struktur des Landes auf ein harmonisches und ausgeglichenes Gleichgewicht zwischen der Talsohle und dem Berggebiet stützen. Auch die Umwelt soll vor Erosionen, meteorologischen Ereignissen und im Allgemeinen vor andauernder mangelnder Regulierung der Gewässer im Berggebiet geschützt werden. Die Anwesenheit des Menschen auch in den noch so extremen Verhältnissen ist und bleibt die Voraussetzung um das hydrogeologische Gleichgewicht des gesamten Landes garantieren zu können. Außerdem  soll der Verbrauch der Wasserreserven rationalisiert werden, indem man die Verschwendung vermeidet und die Quellfassungen, die Sammelstuben und die Verteilung rationalisiert: auch auf diese Art und Weise trägt man zum effizienten Schutz der Umwelt bei. Schließlich wird auch die Bausubstanz der ländlichen Gebiete vor dem Risiko möglicher Brände geschützt, indem die notwendige Verfügbarkeit von Wasser für Zivilschutzzwecke geschaffen wird und so möglich wird schnelle und effiziente Einschätze durchzuführen, auch für den Fall von größeren Entfernungen von den bewohnten Hauptorten.

Zugangsvoraussetzungen

Die Begünstigten der Maßnahme sind von Gemeinden vertretene öffentliche Körperschaften.

Die Begünstigten, in zusammengeschlossener Form auf Bezirksgemeinschaftsebene, können ein gezieltes Finanzierungsprogramm auf lokaler Ebene ausarbeiten, indem vorab auf lokaler Ebene die am besten den Voraussetzungen dieser Maßnahme entsprechenden Finanzierungsvorschläge ausgewählt werden. Die Aktivitäten der Erhebung des Bedarfes und der Auswahl der besten Projekte zur ländlichen Entwicklung kann auch vor dem Beginn der Programmperiode stattfinden, damit die höchste Effizienz der Maßnahme vom ersten Jahr des Programmes an gewährleistet ist.

Die Landesverwaltung überprüft unabhängig davon auf jeden Fall die Qualität der von den Lokalverwaltungen vorgeschlagenen Projektauswahl und definiert in Zusammenarbeit mit diesen den notwendigen Bedarf und die Genehmigungs- und Ausführungszeiten für jedes Projekt. Für jedes Projekt wird nachher ein spezifisches Finanzierungsansuchen im Sinne dieser Maßnahme vorgelegt.

Für die Vorhaben vorgesehen sind Ländliche Gebiete mit umfassenden Entwicklungsproblemen (D) mit einer Meereshöhe von mehr als 500 m ü.d.M. (die Höhe bezieht sich auch das Gemeindegebiet in welchem die Arbeiten ausgeführt werden und die Endverbraucher angesiedelt sind);

Termine

Die Ansuchen können von 01. November bis zum 31. Juli eingereicht werden.

Notwendige Dokumente

Siehe Formulare

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

1698/2005

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.6. Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 51 04

Fax

0471 41 51 64

E-Mail

landwirtschaft.eu@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

(Letzte Aktualisierung: 12.11.2008)