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Erstniederlassungsprämie für Junglandwirte
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

  • Unterstützung von Junglandwirten bei der Betriebsübernahme
  • Förderung des Generationswechsels in der Landwirtschaft

Ausmaß der Förderung

Zugangsvoraussetzungen

  • Erstmalige zivil- und steuerrechtliche Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes;
  • Erwerb eines geschlossenen oder eines nicht geschlossenen Hofes oder Pacht von landwirtschaftlichen Grundstücken;
  • Zum Zeitpunkt der Gewährung des Beitrages darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben;
  • Der Junglandwirt muss einen Betriebsplan vorlegen, dessen Einhaltung nach 5 Jahren überprüft wird;
  • Der Junglandwirt muss über eine geeignete berufliche Befähigung verfügen:

    a) Doktorat in Agrarwissenschaften, Forstwirtschaft oder Veterinärmedizin; Diplom oder Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule;

    b) Erfolgreiche Teilnahme am Junglandwirtekurs;

    c) Eine 3-jährige Arbeitserfahrung in der Landwirtschaft.

    Dem Junglandwirt wird ein Zeitraum von 2 Jahren, ab der Niederlassung, eingeräumt, den Nachweis über die berufliche Befähigung laut Punkt a) oder b) zu erbringen.

Termine

Anträge können vom 1. November bis zum 31. Juli eingereicht werden. Auf jeden Fall vor Unterschrift des Vertrages (Kauf-, Schenkungs- oder Pachtvertrag) oder im Falle einer Erbschaft vor dem Erlass oder vor dem Widerruf des Erbscheins und mindestens drei Monate vor Vollendung des vierzigsten Lebensjahres.

Notwendige Dokumente

  • Grundbuchsauszug (sofern die betreffende Katastralgemeinde noch nicht informatisiert ist)
  • Fotokopie des Personalausweises
  • Eventuelle Kulturänderungen
  • Schuldiplom oder Kursbestätigung

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Maßnahme 112 des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-20013 (EG-Verordnung Nr. 1698/2005)

Zuständige Einrichtung

31. Landwirtschaft
31. Landwirtschaft

Zuständige Verwaltungseinheit

31.3. Amt für bäuerliches Eigentum

Adresse

Landhaus 6, Brennerstraße 6, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 50 16

Fax

0471 41 50 39

E-Mail

baeuerliches.eigentum@provinz.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:00-12:00 Uhr

Donnerstag von 8:30-13:00 Uhr und von 14:00-17:30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 22.09.2009)