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Verleihung des Kennzeichens "Gentechnikfrei"
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Laut Landesgesetz vom 22/01/2001, Nr. 1 "Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte" ist es möglich Lebensmittel, Futtermittel, Samen- und Pflanzgut sowie Düngemittel welche keine GVO enthalten mit einem Kennzeichen zu versehen. Das Ansuchen zur Verleihung des Kennzeichens muss mit dem entsprechenden Formular an den Direktor des Labors für Lebensmittelanalysen der Umweltagentur, Vorsitzender des Komitees für gentechnikfreie Produkte, gerichtet werden.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Das Ansuchen muss die folgenden Informationen beinhalten:

  • Produktkategorie
  • Produktbezeichnung
  • Verkaufseinheit
  • Spezifikationen
  • Erklärungen der Lieferanten bezüglich der verwendeten Zusatzstoffe, Hilfsstoffe, Kulturen von Mikroorganismen, Enzyme, Futtermittel usw.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

29. Landesagentur für Umwelt
29. Landesagentur für Umwelt

Zuständige Verwaltungseinheit

29.7. Labor für Lebensmittelanalysen

Adresse

Amba-Alagi-Straße 5, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 71 20

Fax

0471 41 71 79

E-Mail

lebensmittellab@provinz.bz.it

PEC

food@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: von 8:30 Uhr bis  12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 21.11.2012)