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Beiträge für Erdgas-Kleintankstellen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die Landesagentur für Umwelt gewährt Beiträge an Private (physische Personen und Vereinigungen, die keine unternehmerischen Tätigkeiten ausüben), Betriebe (physische oder juridische Personen) und öffentliche Körperschaften für den Einbau und die Anschaffung von fixen Erdgas-Kleintankstellen ohne Speicher für die Langsambetankung von Erdgasfahrzeugen für private oder betriebliche Nutzung.

Die Ansuchen sind an das Verwaltungsamt für Umwelt – Amba-Alagi-Straße 35, Bozen zu richten.

Die Beitragsansuchen können erst eingereicht werden, wenn der Tätigkeitsbeginn bei der Gemeinde gemeldet wurde.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Dem Ansuchen gemäß Vordruck (mit Stempelmarke für Private und Betriebe) sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Meldung des Tätigkeitsbeginns bei der Gemeinde
  • Erklärung von Seiten des Installateurs über die Übereinstimmung der Anlage und deren Einbau mit den geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere mit dem Dekret des Landeshauptmanns vom 10.08.2006, Nr. 40
  • Originale der Rechnungen und bezügliche Zahlungsbelege, die auf den Gesuchsteller ausgestellt sein müssen und aus welchen in Bezug auf jede Anlage, die Kosten für den Ankauf des Gerätes und die Ausgaben für den Einbau desselben getrennt hervorgehen

Kosten

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu Euro 14,62 beizulegen, wenn nicht stempelfrei laut D.P.R. 642/72, G. 266/91 und L.G. 11/93.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Die Beiträge werden gemäß Landesgesetz vom 19. Dezember 1995, Nr. 26, Art. 6 bis und Beschluss der Landesregierung vom 25. Mai 2009, Nr. 1440 gewährt (siehe Anlage: Kriterien und Modalitäten für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen für Erdgas-Kleintankstellen).

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

29. Landesagentur für Umwelt
29. Landesagentur für Umwelt

Zuständige Verwaltungseinheit

29.10. Verwaltungsamt für Umwelt

Adresse

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen

Telefon

0471 41 18 40

Fax

0471 41 18 59

E-Mail

verw.umwelt@provinz.bz.it

PEC

verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/

Parteienverkehr:

Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 07.05.2013)