Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zur sekundären Navigation springen

Vordrucke für Materialproben
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die Formulare werden vom Kunden ausgefüllt, um das Ansuchen für die Durchführung der Prüfungen auf Beton, Stahl, Erden und Asphalt zu stellen.

Das Formular „Prüfauftrag“ bezieht sich auf generelle und verwaltungsmäßige Informationen über den Auftraggeber, die Firma, den Bauleiter.

In den Formularen für die Durchführung der Proben werden alle technischen Informationen die für die analysierenden Proben verlangt, die notwendig sind, um einen ausführlichen Prüfbericht zu erstellen.

Der Antrag von Proben, die laut Gesetz 5 November 1971, Nr. 1086, Art. 20 vorgeschrieben sind, muss in Original vom Bauleiter gestempelt und unterschrieben sein.

Zugangsvoraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Gesetz Nr. 1086 vom 05.11.1971, Art. 20

Zuständige Einrichtung

11. Hochbau und technischer Dienst
11. Hochbau und technischer Dienst

Zuständige Verwaltungseinheit

11.6. Amt für Geologie und Baustoffprüfung

Adresse

Eggentaler Straße 48, 39053 Kardaun

Telefon

0471 36 15 19 (Probenannahme - accettazione provini)
0471 36 15 10 (Sekretariat - segreteria)

Fax

0471 36 15 12 (Sekretariat - segreteria)

E-Mail

geologie@provinz.bz.it

PEC

geologie.geologia@pec.prov.bz.it

Website

http://www.provinz.bz.it/hochbau/themen/geologie.asp

Parteienverkehr:

Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 20.12.2012)