Sozialbindung - Ehetrennung und Ehescheidung - Umschreibung der Förderung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Im Falle von Trennung, Auflösung oder Erlöschen der bürgerlichen Wirkungen der Ehe ermächtigt der Landesrat für Wohnungsbau die gänzliche oder teilweise Abtretung des Wohnungseigentums, wobei er sich an die diesbezügliche richterliche Verfügung hält.
Infolge der grundbücherlich durchgeführten Eigentumsübertragung erteilt der Landesrat für Wohnungsbau die Ermächtigung zur Umschreibung der Wohnbauförderung.
A) Verlust der lebenslangen Verfügbarkeit der geförderten Wohnung in Folge von Trennung, Auflösung oder Erlöschen der bürgerlichen Wirkungen der Ehe:
Ein Förderungsempfänger, der infolge der Trennung, der Auflösung oder des Erlöschens der bürgerlichen Wirkungen der Ehe die lebenslange Verfügbarkeit über die Wohnung verliert (z.B. durch die Abtretung des Eigentums oder des lebenslangen Wohn- oder Fruchtgenussrechtes an den Ehegatten), hat das Anrecht – sofern er die nötigen Voraussetzungen besitzt - zu einer neuen Wohnbauförderung für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen zu werden:
Außerdem hat er das Anrecht, beim Wohnbauinstitut um Wohngeld oder Zuweisung einer Mietwohnung anzusuchen.
B) Verlust der zeitweiligen Verfügbarkeit der geförderten Wohnung in Folge von Trennung, Auflösung oder Erlöschen der bürgerlichen Wirkungen der Ehe:
Ein Förderungsempfänger, der infolge der Trennung, der Auflösung oder des Erlöschens der bürgerlichen Wirkungen der Ehe die zeitweilige Verfügbarkeit über die Wohnung verliert (z.B. wenn das Wohnrecht bis zur Volljährigkeit bzw. wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Kinder abgetreten wird), hat kein Anrecht, zu einer neuen Wohnbauförderung für den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen zu werden.
Für den Zeitraum, in dem über die eigene Wohnung nicht verfügt werden kann, hat er allerdings das Anrecht, beim Wohnbauinstitut um Wohngeld oder um Zuweisung einer Mietwohnung anzusuchen.
Zugangsvoraussetzungen
Das Trennungs- oder Scheidungsurteil muss bereits erlassen worden sein.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
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Antrag mit Stempelmarke zu € 14,62
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Aktuelle Kopie (nicht älter als 3 Monate) der Einlagezahl der geförderten Wohnung (nur bei Katastralgemeinden, welche NICHT auf EDV umgestellt worden sind)
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Trennungsurteil oder Scheidungsurteil
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Mitteilung der neuen Kontokorrentdaten (von der Bank bestätigt), im Falle einer noch ausständigen Auszahlung der Förderung.
Kosten
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 Euro beizulegen.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 – Wohnbauförderungsgesetz
Dekret des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42 - 1. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 - Wohnbauförderungsgesetz
Zuständige Einrichtung
25. Wohnungsbau
Zuständige Verwaltungseinheit
25.1. Amt für Wohnbauprogrammierung
Adresse
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 87 23 (Oscar Insam)
Fax
0471 41 87 39
wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/wohnungsbau/
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Außenstelle Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Außenstelle Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Formulare und Anlagen
Bankverbindung und Inkassovollmacht | Formulare |
Umschreibung der Förderung und Abtretung des Eigentums infolge von Trennung/Ehescheidung - Antrag | Formulare |

