Vignetten
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Die Vignette ist ein Aufkleber, welcher an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht wird. Dieser Aufkleber berechtigt, je nach Farbe und Typ
- zur Durchfahrt einer verkehrsberuhigten bzw. Verbotszone
- zum Parken in bestimmten Zonen
- zum Durchführen einer Auf- und Abladetätigkeit oder Anhalten
Für die gelben, roten, grünen und schwarzen Vignetten ist der Antrag für 3 Jahre gültig. Es genügt eine Mitteilung von Seiten des Antragsstellers ab 1° November für das folgende Jahr.
Für die blauen Jahresvignetten ist nur eine bestimmte Anzahl vorgesehen.
Zugangsvoraussetzungen
Abhängig von Art der Vignette.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Online-Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
Termine
Ab 01. November können die Jahresvignetten für das darauf folgende Jahr beantragt werden.
Notwendige Dokumente
- Kraftfahrzeugschein
Kosten
-
Blaue Jahresvignette:
Für 1 Zone: 200,00 € für Anrainer – 400,00 € für nicht Anrainer
für alle blauen Zonen: 600,00 €
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blaue Monatsvignette:
50,00 €
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blaue Wochenvignette:
20,00 €
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rote/gelbe/grüne Vignette:
1 Stempelmarken zu 14,62 € (+ 1 für die Ermächtigung)
-
orange Vignette:
1,00 €
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Geltende Richtlinie zur Vergabe der Durchfahrts- und Parkgenehmigungen genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses.
Zuständige Einrichtung
Stadtgemeinde Bruneck
Zuständige Verwaltungseinheit
Dienststelle Verwaltungs- und Handelspolizei
Adresse
Rathausplatz, 1, 39031 Bruneck
Telefon
0474 545999
Fax
0474 545988
PEC
Website
Formulare und Anlagen
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