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Benutzung der Räumlichkeiten: Antrag
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

Zum Online-Dienst Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die Stadtgemeinde Bruneck überlässt im Konzessionswege Räumlichkeiten des Ragenhauses für kulturelle Zwecke (Konzerte, Vorträge, Ausstellungen, usw.)

Zugangsvoraussetzungen

Für diesen Dienst benötigen Sie Ihren persönlichen E-Government-Account, bestehend aus Benutzername und Password. Der Account schützt Ihre Daten beim Versand und prüft Ihre Identität, sobald Ihr Antrag in die ausgewählte Körperschaft gelangt. Beantragen Sie Ihren Account in der Anlage Online-Dienst.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.

Kosten

siehe Anlage

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Beschluss Nr. 874/GA/26.11.2001;
  • Beschluss Nr. 797/GA/22.12.2008

Zuständige Einrichtung

Stadtgemeinde Bruneck
Stadtgemeinde Bruneck

Zuständige Verwaltungseinheit

Dienststelle Allgemeine Dienste

Adresse

Rathausplatz, 1, 39031 Bruneck

Telefon

0474 545241

Fax

0474 545350

E-Mail

info@gemeinde.bruneck.bz.it

PEC

bruneck.brunico@legalmail.it

Website

http://www.gemeinde.bruneck.bz.it

(Letzte Aktualisierung: 02.05.2012)