Benutzung der Räumlichkeiten: Antrag
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Die Stadtgemeinde Bruneck überlässt im Konzessionswege Räumlichkeiten des Ragenhauses für kulturelle Zwecke (Konzerte, Vorträge, Ausstellungen, usw.)
Zugangsvoraussetzungen
Für diesen Dienst benötigen Sie Ihren persönlichen E-Government-Account, bestehend aus Benutzername und Password. Der Account schützt Ihre Daten beim Versand und prüft Ihre Identität, sobald Ihr Antrag in die ausgewählte Körperschaft gelangt. Beantragen Sie Ihren Account in der Anlage Online-Dienst.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
siehe Anlage
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Beschluss Nr. 874/GA/26.11.2001;
- Beschluss Nr. 797/GA/22.12.2008
Zuständige Einrichtung
Stadtgemeinde Bruneck
Zuständige Verwaltungseinheit
Dienststelle Allgemeine Dienste
Adresse
Rathausplatz, 1, 39031 Bruneck
Telefon
0474 545241
Fax
0474 545350
PEC
Website
Formulare und Anlagen
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