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Bescheinigungen des Meldeamtes
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden

Allgemeine Beschreibung

Das Meldeamt stellt unter anderem folgende Bescheinigungen aus:

  • Wohnsitzbescheinigung
  • Familienbogen
  • Bescheinigung der Wohngemeinschaft
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bescheinigung über den Besitz der politischen Rechte
  • Bescheinigung des Familienstandes
  • meldeamtliche Geburtsbescheinigung
  • Lebensbescheinigung
  • Historische Bescheinigungen
  • Sammelbescheinigungen
  • Beglaubigung von Lichtbildern.

Die Bescheinigungen des Meldeamtes unterliegen grundsätzlich der Stempelgebühr und werden folglich mit einer Stempelmarke versehen.

Für bestimmte, im Stempelsteuergesetz ausdrücklich vorgesehene Zwecke können Bescheinigungen auf stempelfreiem Papier ausgestellt werden. Dies gilt unter anderem für:

  • Rentenansuchen
  • Ansuchen um Stipendien oder die Befreiung der Studiengebühren
  • Einschreibung in Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen
  • Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben
  • Anträge auf Steuerrückerstattungen für die Tätigkeit gemeinnütziger Vereine

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass jeder Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle der meldeamtlichen Bescheinigung eine Ersatzerklärung abgeben kann, die nicht der Stempelsteuer unterworfen ist und dieselbe Gültigkeit der Bescheinigung hat.

Zugangsvoraussetzungen

Keine

Termine

Die Bescheinigungen haben folgende Gültigkeit:

  • sechs Monate, wenn sich die Angaben nicht verändert haben;
  • unbegrenzte Gültigkeit, wenn der Betroffene am Ende der Bescheinigung erklärt, dass sich die enthaltenen Angaben seit dem Ausstellungsdatum nicht verändert haben.

Notwendige Dokumente

Gültiger Ausweis

Kosten

Falls für den vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich die Befreiung von der Stempelgebühr vorgesehen ist: Euro 14,62

Sekretariatsgebühren

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Gesetz vom  24. Dezember 1954, Nr. 1228
  • Dekret des Präsidenten der Republik vom 30. Mai 1989, Nr. 223

Zuständige Einrichtung

Gemeinde Percha
Gemeinde Percha

Zuständige Verwaltungseinheit

Gemeinde Percha

Adresse

Engelberger Platz, 1, 39030 Percha

Telefon

+39 0474 401150

Fax

+39 0474 401373

E-Mail

info@gemeinde.percha.bz.it

PEC

percha.perca@legalmail.it

Website

http://www.gemeinde.percha.bz.it

(Letzte Aktualisierung: 14.05.2013)