Bescheinigungen des Meldeamtes
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Das Meldeamt stellt unter anderem folgende Bescheinigungen aus:
- Wohnsitzbescheinigung
- Familienbogen
- Bescheinigung der Wohngemeinschaft
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bescheinigung über den Besitz der politischen Rechte
- Bescheinigung des Familienstandes
- meldeamtliche Geburtsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Historische Bescheinigungen
- Sammelbescheinigungen
- Beglaubigung von Lichtbildern.
Die Bescheinigungen des Meldeamtes unterliegen grundsätzlich der Stempelgebühr und werden folglich mit einer Stempelmarke versehen.
Für bestimmte, im Stempelsteuergesetz ausdrücklich vorgesehene Zwecke können Bescheinigungen auf stempelfreiem Papier ausgestellt werden. Dies gilt unter anderem für:
- Rentenansuchen
- Ansuchen um Stipendien oder die Befreiung der Studiengebühren
- Einschreibung in Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen
- Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben
- Anträge auf Steuerrückerstattungen für die Tätigkeit gemeinnütziger Vereine
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass jeder Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern von öffentlichen Diensten anstelle der meldeamtlichen Bescheinigung eine Ersatzerklärung abgeben kann, die nicht der Stempelsteuer unterworfen ist und dieselbe Gültigkeit der Bescheinigung hat.
Zugangsvoraussetzungen
Keine
Termine
Die Bescheinigungen haben folgende Gültigkeit:
- sechs Monate, wenn sich die Angaben nicht verändert haben;
- unbegrenzte Gültigkeit, wenn der Betroffene am Ende der Bescheinigung erklärt, dass sich die enthaltenen Angaben seit dem Ausstellungsdatum nicht verändert haben.
Notwendige Dokumente
Gültiger Ausweis
Kosten
Falls für den vorgesehenen Zweck nicht ausdrücklich die Befreiung von der Stempelgebühr vorgesehen ist: Euro 14,62
Sekretariatsgebühren
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Gesetz vom 24. Dezember 1954, Nr. 1228
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 30. Mai 1989, Nr. 223
Zuständige Einrichtung
Gemeinde Percha
Zuständige Verwaltungseinheit
Gemeinde Percha
Adresse
Engelberger Platz, 1, 39030 Percha
Telefon
+39 0474 401150
Fax
+39 0474 401373
