Überlassung von Gebäuden
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Die Überlassung eines Gebäudes oder Gebäudeteils (durch Verkauf, Miete, Schenkung, Pacht usw.) für mehr als einem Monat ist den lokalen Ordnungskräften (dem Polizeikommissariat oder – wenn es kein solches gibt – dem Bürgermeister) zu melden.
Unter Gebäude versteht man jede Liegenschaft, auch wenn diese unbewohnbar oder für Wohnzwecke ungeeignet ist. Die Überlassungsmeldung wird auf eigenem Vordruck in zweifacher Ausfertigung erstattet und kann im Meldeamt oder Polizeikommissariat abgegeben oder mit eingeschriebenem Brief übermittelt werden. Dem Betroffenen wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Wird die Erklärung beim Meldeamt abgegeben, leitet dieses eine Kopie davon an die Polizeidirektion (Quästur) von Bozen weiter. Die Überlassung von Gebäuden muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Das Meldeblatt muss folgende Angaben enthalten:
- Personalangaben des Überlassers der Liegenschaft
- Personalangaben des Übernehmers der Liegenschaft
- Datum und Zweck der Überlassung
- Lage der Liegenschaft
Weitere Informationen und das Meldeblatt sind auf den Internet-Seiten der italienischen Polize unter „Cessione di fabbricato“ abrufbar.
Zugangsvoraussetzungen
Die Liegenschaft liegt in der Gemeinde.
Termine
Die Meldung muss innerhalb von 48 Stunden nach der Übergabe erfolgen.
Notwendige Dokumente
Gültiger Ausweis.
Kosten
keine
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Art. 12 des G.D. Nr. 59 vom 21.3.1978, abgeändert in Gesetz Nr. 191 vom 18.5.1978
Zuständige Einrichtung
Gemeinde Mals
Zuständige Verwaltungseinheit
Gemeinde Mals
Adresse
Bahnhofstraße 19, 39024 Mals
Telefon
+39 0473 831117
Fax
+39 0473 830310
