Heizanlagen – Periodische Abgasprüfung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
In Südtirol muss die periodische Abgaskontrolle der Heizanlagen durchgeführt werden.
Bestimmungen für Öl- und Gasheizung
Ab 1. Januar 2012 müssen die Betreiber aller Öl- und Gasheizanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 35 kW, einmal im Jahr von einem ermächtigten Kaminkehrer messen lassen.
Bei diesen Anlagen werden CO (Kohlenmonoxid) und NOx (Stickoxide) gemessen und die Russzahl und Ölderivate kontrolliert.
Neue Bestimmung für Holzheizung
Mit der neuen Bestimmung werden auch Holzheizanlagen über 35 kW in Betracht gezogen. Auch bei diesen muss ein Mal im Jahr eine Emissionsmessung von einem ermächtigten Kaminkehrer durchgeführt werden.
Bei Holzheizungen werden vorerst nur die CO Emissionen gemessen.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Alle Öl-, Gas- und Holzheizanlagen über 35 kW müssen jährlich gemessen werden.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Kosten
Honorar des Kaminkehrers gemäß Landestarifordnung der Kategorie.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Weitere Informationen
Für die Durchführung der Abgaskontrolle muss der Betreiber einen, in der Liste angeführten, ermächtigten Kaminkehrer beauftragen.
Über das Ergebnis der Messungen stellt der Kaminkehrer ein entsprechendes Protokoll aus.
Diese Bescheinigung muss vom Betreiber mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Weiters muss der Kaminkehrer die Messergebnisse dem zuständigen Landesamt für Luft und Lärm übermitteln.
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
29. Landesagentur für Umwelt
Zuständige Verwaltungseinheit
29.2. Amt für Luft und Lärm
Adresse
Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 18 20
Fax
0471 41 18 39
PEC
luftlaerm.ariarumore@pec.prov.bz.it
Website
http://www.provinz.bz.it/umweltagentur/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
Heizanlage - Beschluss Nr. 413/2011 | Anlagen |
Heizanlage - Verzeichnis der ermächtigten Kaminkehrerletzte Version | Anlagen |

