Güterkraftverkehr: Mitteilung der Voraussetzungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Alle Transportunternehmen, die mit Fahrzeugen über 1,5 Tonnen Gesamtgeicht arbeiten, müssen die vier Voraussetzungen für die Ausübung des Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers nachweisen.
Unternehmen, die am 4. Dezember 2011 bereits im Besitz der Voraussetzungen waren, müssen innerhalb 4. Dezember 2012 die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit, der finanziellen Leistugnsfähigkeit und der Niederlassung vorlegen und die Zulassung zum Beruf beantragen.
Unternehmen, die eine Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erlangt haben oder ausschlielich mit solchen Fahrzeugen tätig sind, müssen die Voraussetzungen innerhalb 7. April 2013 nachweisen.
Zugangsvoraussetzungen
Das Unternehmen muss bereits in das Landesberufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmer eingetragen sein.
Termine
7. April 2013 für Unternehmen, die mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht arbeiten und eine solche Eintragung erlangt oder gewählt haben.
4. Dezember 2012 für alle Unternehmen, welche die Voraussetzungen nicht innerhalb 4. Juni 2012 nachweisen mussten.
Notwendige Dokumente
- Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit;
- Ersatzerklärung an Stelle von Bescheinigungen (Zuverlässigkeit) von Seiten des Verkehrsleiters und der Verwalter des Unternehmens (Formular A1.3-D).
- Ersatzerklärung bezüglich der Voraussetzung der Niederlassung (Formular CT2.1-D)
- Antrag auf Zulassung zum Beruf (CT2-D) mit Stempelmarke zu14,62 €
Kosten
Stempelmarke zu 14,62 € für dan Antrag auf Zulassung zum Beruf
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Gesetz vom 6. Juni 1974, Nr. 298 in geltender Fassung,
- Verordnung (EG) vom 21. Oktober 2009, Nr 1071
- Gesetzedekret 9.Februar 2012, Nr. 5, umgewandelt in Gesetz mit Gesetz 4. April 2012, Nr. 35
- verschiedene Verwaltungsdekrete (decreti dirigenziali)
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
38. Mobilität
Zuständige Verwaltungseinheit
38.1. Amt für Planung und Gütertransport
Adresse
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon
0471 41 46 40
Fax
0471 41 46 59
Website
Formulare und Anlagen
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