Beiträge für bestehende Fernwärmesysteme
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt Beiträge für bestehende Fernwärmesysteme.
Für die Erweiterung der Verteilinfrastruktur und die Optimierung der Energieeffizienz des Fernwärmesystems wurde der Beitragssatz für die Jahre 2021 und 2022 um 10 Prozent erhöht. Dies gilt für alle noch nicht genehmigten Anträge, die ab dem 1. Februar 2020 eingereicht wurden und bleibt bis zum 31. Mai 2022 aufrecht.
Es sind separate Anträge für die Verteilinfrastruktur sowie für die Optimierung der Energieeffizienz eines Fernwärmesystems vorgesehen.
Die Erweiterung der Verteilinfrastruktur ist beitragsfähig, sofern die Erweiterung innerhalb einer am 31. Dezember 2019 mit Dekret des Direktors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz abgegrenzten Versorgungszone erfolgt.
Die Erweiterung der Erzeugungsanlage bestehender Fernwärmesysteme sind derzeit ausgesetzt.
Die Beiträge werden gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 oder im Sinne der "de minimis" - Regelung (EU) 1407/2013 gewährt.
- Die Beiträge können für die Erweiterung oder für die Optimierung von energieeffizienten Fernwärmesystemen gewährt werden.
- Mindestinvestition von 5.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer)
Die technischen Voraussetzungen entnehmen Sie hier:
Dem Antrag müssen je nach Maßnahme und gewähltem Beihilferegime die in nachstehender Tabelle B angeführten technischen Unterlagen beigelegt werden.
Tabelle B - Erforderliche Unterlagen bei Fernwärmesystemen
Weitere erforderliche Unterlagen:
- Kopie der Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist)
- Kopie des Formulars F23 (falls die Bezahlung der Stempelsteuer mittels F23 durchgeführt wurde)
Für die Abgrenzung oder Abänderung bestehender Fernwärme-Versorgungszonen:
- Antrag um Abgrenzung
- technischer Bericht mit Nachweis des jährlichen Energiebedarfs pro Meter Trassenlänge des Haupt-verteilnetzes, bezogen auf die neu abzugrenzende Zone, berechnet anhand des Bedarfs der bestehenden sowie der neu zu errichtenden Gebäude
- Lageplan mit Kennzeichnung der Katasterparzellen der neu abzugrenzenden oder abgeänderten Zone
- Gemeinderats- bzw. Gemeindeausschussbeschluss über die Abgrenzung der Fernwärme-Versorgungszone
Eventuelle Unterlagen falls Verbindungen zu einem anderen Unternehmen bestehen:
- Beiblatt A - Mitteilungen zum Partnerunternehmen
- Beiblatt B - Mitteilungen zum verbundenen Unternehmen
- Anhang A - Mitteilungen zu Partner- und verbundene Unternehmen
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUERKODEX = 456; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Formulare und Anlagen
Erweiterung einer Fernwärme-Verteilinfrastruktur
- Formulare
- Antragsformular [221 KB]
- Formulare
Optimierung der Energieeffizienz des Fernwärmesystems
- Formulare
- Antragsformular [201 KB]
- Formulare
Eventuelle Unterlagen falls Verbindungen zu einem anderen Unternehmen bestehen:
Antrag um Auszahlung des Beitrages für Unternehmen
- Formulare
- Antrag um Auszahlung des Beitrages [171 KB]
- Formulare
Sonstige Formulare für Unternehmen
- Formulare
- Ansuchen Abänderung Durchführungszeitraum Arbeiten [68 KB]
- Antrag um Verlängerung der Frist für die Einreichung der Unterlagen für die Auszahlung des Beitrages [146 KB]
- Zurückziehung Gesuch (falls Beitrag noch nicht gewährt wurde) [63 KB]
- Antrag auf Verzicht (falls Beitrag bereits gewährt wurde) [145 KB]
- Erklärung de-minimis (Anlage I) [163 KB]
- Erklärung de minimis (Anlage II) [150 KB]
- Formulare
Neue europäische Grundverordnung zum Schutz von personenbezogenen Daten 2016/679 (General Data Protection Regulation - GDPR) seit 25. Mai 2018 in Kraft
- Formulare
Anleitungen zum Ausfüllen der Beitragsgesuche für Unternehmen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.03.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für Energie und KlimaschutzMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
Fax: 0471 41 47 39
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Termine
Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Einreichzeitraum: 1. Jänner bis 31. Mai des Jahres, in dem die Arbeiten beginnen