Beiträge für Zivilschutzmaßnahmen bei unmittelbar drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit (Art. 4 des Landesgesetzes 12. Juli 1975, Nr. 34)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Um Arbeiten zur Vorbeugung gegen allgemeine Katastrophen und Einsätze von zielgerichteten Sofortmaßnahmen zugunsten der Bevölkerung im Katastrophenfall durchzuführen, kann die Agentur für Bevölkerungsschutz den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften Beihilfen gewähren, damit anlässlich derartiger Katastrophen, Soforthilfemaßnahmen wie Stütz-, Abbruch-, Räumungs- und andere Arbeiten zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie Maßnahmen zur vorläufigen Wiederinstandsetzung der Straßenverbindungen und primären Infrastrukturen ergriffen werden können.
Die örtliche Körperschaft richtet unverzüglich nach Feststellung der Gefahrensituation oder nach Eintritt des Schadensereignisses eine schriftliche Mitteilung an das Amt für Zivilschutz.
In der Regel lädt das Amt für Zivilschutz daraufhin alle zuständigen Landesämter zu einem Ortsaugenschein ein und berät dabei die örtliche Körperschaft über die zu treffenden Zivilschutzmaßnahmen.
Das Beitragsansuchen muss innerhalb der ausschließenden Frist von 180 Tagen ab Durchführung der Zivilschutzmaßnahme beim Amt für Zivilschutz eingereicht werden.
Wenn der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau für das betroffene Gebiet den Notstand erklärt, so kann das Ansuchen bis zur Aufhebung des Notstandes eingereicht werden.
Soforthilfemaßnahmen
- Lagebericht mit Beschreibung der Gefahrensituation oder des Schadensereignisses und der notwendigen Zivilschutzmaßnahmen, sowie mit Angabe des vermutlichen Aufwandes und der Höhe des beantragten Beitrages,
- Erklärung bezüglich ebentueller anderer finanzieller Unterstützungen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme.
Vorbeugungsmaßnahmen
- Lagebericht mit Beschreibung der Gefahrensituation oder des Schadensereignisses und der notwendigen Zivilschutzmaßnahme sowie mit Angabe des vermutlichen Aufwandes und der Höhe des beantragten Beitrages,
- Erklärung bezüglich eventueller anderer finanzieller Unterstützungen für dieselbe Zivilschutzmaßnahme,
- Ausführungsprojekt oder andere Unterlagen, sofern dies beim Ortsaugenschein vereinbart wurde.
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
- Dekret des Landeshauptmanns vom 04. Dezember 2015, Nr. 32
- Landesgesetz vom 12. Juli 1975, Nr. 34
- Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an örtliche Körperschaften für die Durchführung von Zivilschutzmaßnahmen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1050 vom 15. Juli 2013, Nr. 1587 vom 21. Oktober 2013 und Nr. 253 vom 11. März 2014.
Das Amt für Zivilschutz erkennt folgende Kosten an:
Soforthilfemaßnahmen
- die Kosten der Zivilschutzmaßnahme, einschließlich jener der technischen Spesen, sofern sie angemessen und für den Zivilschutz relevant sind.
Vorbeugungsmaßnahmen
- die Kosten der Zivilschutzmaßnahme, sofern sie angemessen und für den Zivilschutz relevant sind
- die technischen Spesen im Ausmaß bis zu 18 % der anerkannten Baukosten.
Die Agentur für Bevölkerungsschutz kann einen Beitrag bis zu 80 % der anerkannten Kosten gewähren.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Zivilschutz-Soforthilfemaßnahme - NEU Beitragsansuchen
Digitale Vorlage für Ansuchen um die Gewährung eines Beitrages oder eines Zusatzbeitrages für dringende Zivilschutzmaßnahmen und Eigenerklärung
- Formulare
- A1 Beitragsgesuch.pdf [116 KB]
- Formulare
Zivilschutzmaßnahme - Antrag um Auszahlung eines Vorschusses
- Formulare
- L8_Antrag_Vorschuss.docx [24 KB]
- Formulare
Zivilschutz-Soforthilfemaßnahme - Antrag um Teilauszahlung des Beitrages
- Formulare
- L1_Antrag_Teilauszahlung.docx [24 KB]
- Formulare
Zivilschutz-Soforthilfemaßnahme - Antrag um Auszahlung des Beitrages mit Endabrechnung
- Formulare
Zivilschutz-Soforthilfemaßnahme - Erklärung zur Auzahlung des End- und Teilbeitrages
- Formulare
- L4_Erklärung.docx [26 KB]
- Formulare
Zivilschutz-Soforthilfemaßnahme - Auflistung der Ausgabenbelege für Arbeiten
- Formulare
- L5-1_Auflistung.xlsx [16 KB]
- L5-2_Auflistung.xlsx [17 KB]
- L5-1_Auflistung.xlsx [16 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 26.02.2018)
Zuständige Einrichtung
Amt für ZivilschutzDrususallee 116, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 60 41
E-Mail: zivilschutz@provinz.bz.it
PEC: zs.pc@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/zivilschutz/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Termine
Das Beitragsansuchen muss innerhalb der ausschließenden Frist von 180 Tagen ab Durchführung der Zivilschutzmaßnahme beim Amt für Zivilschutz eingereicht werden.
Wenn der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau für das betroffene Gebiet den Notstand erklärt, so kann das Ansuchen bis zur Aufhebung des Notstandes eingereicht werden.