Wasser: technische Beschneiung - Ableitung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Gewässer stellen ein öffentliches Gut dar. Jeder, der sie ableiten und benutzen will, muss dafür eine entsprechende Genehmigung von Seiten der zuständigen Verwaltungsbehörde einholen, die sog. "Wasserkonzession".
Bei der technische Beschneiung von Kunstschnee werden aus den so genannten Schneekanonen sehr kleine Wassertropfen "geschleudert", die bei tiefen Lufttemperaturen noch vor dem Erreichen des Bodens vereisen und somit als Schneekristall auf den Boden fallen.
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Siehe Abschnitt E des Formulars "Ansuchen um Wasserableitung für Schneeerzeugung"
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUFERKODEK = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Landesgesetz vom 29.03.1983 Nr. 10 "Änderung der Wasserzinse für die Nutzung öffentlicher Gewässer"
Landesgesetz vom 18.06.2002 Nr. 8 "Bestimmungen über die Gewässer"
Landesgestez vom 30.09.2005 Nr. 7 "Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer"
Beschluss der Landesregierung vom 25.07.2005 Nr. 2691 "Richtlinien für die Wassernutzungen zur Erzeugung von Erzeugung von Kunstschnee"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Wasser - Wasserableitung für technische Beschneiung
- Formulare
Wasser - Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes
- Formulare
Wasser - Übertragung einer Wassernutzung (außer Bewässerung)
- Formulare
Wasser - Ansuchen um Änderung einer bestehenden Wassernutzung
- Formulare
Wasser - Mitteilung über die Beendigung der Arbeiten
- Formulare
Wasser - Mitteilung über den Wasserverbrauch für die technische Beschneiung
- Formulare
Wasser- Ansuchen um Wasseranalysen für die Eignungserklärung für technische Beschneiung
Gemäß Art.1, Beschluss der Landesregierung vom 25.Juli 2005, Nr.2691
- Formulare
- Antragsformular [119 KB]
- Formulare
Wasser - Erklärung über die mehrjähriger Nichtbenutzung der Wasserableitung
- Formulare
Wasser - Wasserrechtlicher Verzicht
- Formulare
- Wasserrechtlicher Verzicht [113 KB]
- Formulare
Wasser - Meldung Ersetzung von Tiefbrunnen
- Formulare
- Meldung Ersetzung von Tiefbrunnen [151 KB]
- Formulare
Wasser - Ansuchen um Terminverlängerungen
- Formulare
Wasser - Ansuchen um Genehmigung/Begutachtung von Bauten und Leitungsverlegungen
Wasser - Ansuchen um Schöpflizenz
- Formulare
- Ansuchen um Schöpflizenz [154 KB]
- Formulare
Wasser - Mitteilung Ausdehnung Versorgungsgebiete einer Wassernutzungsanlage
- Formulare
Wasser - Erneuerung einer Wasserkonzession
Für die Erneuerung einer bestehenden Wasserkonzession muss die Wasserversorgungsanlage technisch überprüft werden. Diese Überprüfung muss von einem freiberuflichen Techniker mit standardisierten Formblättern erfolgen, die vom konzessionserteilenden Amt für Gewässernutzung vorgegeben sind. Für jede Konzessionserneuerung wird vor dem Verfall dem Konzessionär eine schriftliche Mitteilung zusammen die mit den teilweise ausgefüllten Formblättern für die Gesamtanlage zugesandt. Der beauftragte Freiberufler muss diese Formblätter mit dem Konzessionär ausfüllen und mit den Formblättern für die einzelnen Anlagenteile ergänzen.
- Formulare
- Formblatt für die technische Überprüfung der Anlage [265 KB]
- 1. Fassungsbauwerk Fließgewässer [105 KB]
- 2. Quellfassung [93 KB]
- 3. Quellsammelschacht [104 KB]
- 4. Tiefbrunnen Trinkwasser-Industrie [166 KB]
- 5. Tiefbrunnen Landwirtschaft [136 KB]
- 6. Druckregelung Unterbrecherschacht [140 KB]
- 7. Speicherbehälter [190 KB]
- 8. Staubecken [147 KB]
- 9. Pumpstation [158 KB]
- 10. Rückgabebrunnen [119 KB]
- 11. Wassermischanlage [129 KB]
- 12. Aufbereitungsanlage UV-Anlage [146 KB]
- 13. Entsäuerungsanlage [127 KB]
- 14. Aufbereitungsanlage Chlordosiergerät [106 KB]
- 15. Aufbereitungsanlage (andere) [127 KB]
- 16. Leitungen [137 KB]
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf elektronischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formblätter, welche auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.10.2017)
Zuständige Einrichtung
29.11. Amt für GewässernutzungMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 70
Fax: 0471 41 47 89
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: http://umwelt.provinz.bz.it/
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.