Essen auf Rädern
Ein Dienst der Sozialsprengel
Allgemeine Beschreibung
Die Dienstleistung "Essen auf Rädern" gibt Senioren, Menschen mit Behinderung und anderen Menschen in schwierigen Lebenslagen die Möglichkeit, über die Hauspflege zumindest einmal am Tag eine warme Mahlzeit ins Haus zugestellt zu bekommen.
Die Entscheidung der zuständigen Körperschaft betreffend die eventuelle Tarifbegünstigung ist für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten gültig.
Der Dienst Essen auf Rädern steht in der Regel Personen ab dem 60. Lebensjahr offen, in Ausnahmefällen kann die Inanspruchnahme auch anderen Klientengruppen gewährt werden; die diesbezügliche Entscheidung trifft die Hauspflege des Sozialsprengels.
Siehe Anlagen:
- Gesuch um Gewährung von Leistungen der Hauspflege
- "Ersatzerklärung Pflegebedürftigkeit"
Ein Teil der Kosten geht zu Lasten der öffentlichen Hand. Der Nutzer beteiligt sich am festgelegten Tarif und zwar im Rahmen des jeweiligen Einkommens und Vermögens, wie es vom D.LH. vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, vorgesehen ist.
Die Mindesttarife des Dienstes für das Jahr 2021 sind:
- 4,20 € für ein volles Menü mit Zustellung daheim,
- 3,80 € für ein volles Menü ohne Zustellung.
Die jeweiligen Höchstarife werden von den territorial zuständigen Trägerkörperschaften entsprechend den Herstellungskosten für eine volle Mahlzeit.
- Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen: Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13
- Beschluss vom 29. Mai 2012, Nr. 798: Zugangskriterien zu den Leistungen der Hauspflege
- Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung
- Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. Januar 2011, Nr. 2
Einsprüche: Gegen die Entscheidungen der Körperschaft kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche – Abteilung Soziales Aufsichtsbeschwerde gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, und Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, wegen Ungesetzmäßigkeit eingereicht werden.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag ab 2020 um Leistungen Hauspflegedienst
Akt. 17.12.2019
- Formulare
Erklärung Einkommen/Vermögen engere Familiengemeinschaft
- Formulare
- Formular herunterladen [pdf] [64 KB]
- Formulare
Ersatzerklärung Pflegebedürftigkeit
- Anlagen
- Anlage herunterladen (pdf) [19 KB]
- Anlagen
Tarife 2021 Hauspflege Ambulante Dienste Seniorenmensa Essen auf Rädern
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 14.01.2021)
Zuständige Einrichtung
Hauspflege der Stadtgemeinde MeranOtto-Huber-Str. 8, 39012 Meran
Telefon: 0473 22 31 70
Fax: 0473 20 99 48
E-Mail: Sabine.Raffeiner@gemeinde.meran.bz.it
Website: http://www.bzgbga.it/de/default.asp
Termine
Für die Ansuchen um die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.
Die Vormerkung des Essens ist notwendig.