Auflösung der eheähnlichen Beziehung - Umschreibung der Förderung an den in der Wohnung verbleibenden Förderungsempfänger
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Trennen sich zwei Personen, die in eheähnlicher Beziehung leben und die zur Wohnbauförderung in der für Ehepaare vorgesehenen Höhe zugelassen wurden, wird die Wohnbauförderung unter Berücksichtigung der in der Wohnung verbleibenden Familienmitglieder reduziert. Die eventuelle Ermächtigung zur Abtretung des Miteigentumsanteiles an der Wohnung an den in der Wohnung verbleibenden Förderungsempfänger wird erst erteilt, wenn die Bezahlung des von der Landesverwaltung geforderten Betrages erfolgt ist.
Unterlagen, welche den Zeitpunkt der Unterbrechung des Zusammenlebens dokumentieren (z.B. Bestätigung über die Verlegung des Wohnsitzes)
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Ansuchen mit Stempelmarke zu 16,00 €
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Erklärung von Seiten des Persons, welche volle Eigentümerin wird, über die Zusammensetzung der Familie die weiterhin die geförderte Wohnung besetzt
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Mitteilung der neuen Kontokorrentdaten (von der Bank bestätigt) aber nur im Falle, dass die Wohnbauförderung noch nicht vollständig ausgezahlt worden ist
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 Euro beizulegen.
Formulare und Anlagen
Abtretung des Miteigentums an den getrennten Lebensgefährten - Antrag
Bankverbindung und Inkassovollmacht
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.12.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für WohnbauprogrammierungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 87 29 (Michaela Ploner)
0471 41 87 11
Fax: 0471 41 87 39
E-Mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Haupsitz Bozen:
Landhaus 12, Kanonikus - Michael - Gamperstraße 1
(Ecke Schlachthofstraße) - tel. 0471/418710/40/60
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 13:00 und von 14:00 bis 17:30 Uhr
AUSSENSTELLE:
In Übereinstimmung mit den Schulferien sind unsere Außenstellen geschlossen. Auf der Webseite der Abteilung Wohnungsbau werden die jeweiligen Schließungen der Außenstellen bekanntgegeben.
Brixen:
Regensburger Allee 18 (Villa Adele)
Jeden zweiten und vierten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Bruneck:
Kapuzinerplatz 3
Jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Meran:
Esplanade, Sandplatz 10
Jeden Dienstag von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Schlanders:
Schlandersburgstraße 6
Jeden ersten Mittwoch des Monats
von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr