Wasser - Hydrogeologische Studie
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Hydrogeologische Studien
Folgende Nutzungen von Grund- und Oberflächengewässern erfordern, gemäß L.G. 18.06.02 Nr. 8 in geltender Fassung, die Erarbeitung von hydrogeologischen Studien:
- Wasserableitung für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes
- Nutzung von Mineralwasservorkommen
- Wasserentnahmen aus Tiefbrunnen für Kühl- und Wärmezwecke
- Andere Wassernutzungen
Die hydrogeologischen Studien für "bereits genutzte Trinkwasservorkommen" und der Großteil der Vorschriften in den einzelnen Trinkwasserschutzzonen sind im DLH vom 24. Juli 2006, Nr. 35 definiert. Die spezifischen Vorschriften können unten heruntergeladen werden.
- Landesgesetz vom 18.06.2002 Nr. 8 "Bestimmungen über die Gewässer"
- Beschluss der Landesregierung vom 30.06.2008 Nr. 2320 "Technische Richtlinien für den Bau, die Führung und Wartung von Vertikal- und Horizontalbrunnen sowie für die Niederbringung von Tiefbohrungen"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Wasser - Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes - Neue Nutzungen
- Formulare
Wasser - Hydrogeologische Studie zur Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten
- Formulare
Wasser - Dekret der Direktorin der Abteilung Wasser und Energie vom 06.04.2011, Nr. 82/37.1
- Anlagen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 27.03.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für nachhaltige GewässernutzungMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 70
Fax: 0471 41 47 39
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/