Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung - Wettbewerbsausschreibung 2014
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Im Landesgesetz Nr. 14 vom 13. Dezember 2006 ist die Ausschreibung von Wettbewerben zur Finanzierung von Forschungsprojekten für die Entwicklung und Internationalisierung der Forschung verankert.
In Umsetzung der Durchführungsverordnung zur Förderung der Forschung verfolgt die Wettbewerbsausschreibung das Ziel, die Forschungskompetenz in Südtirol zu fördern.
Die Ausschreibung unterstützt die Umsetzung von Einzelprojekten (ein- oder mehrjährigen Projekten im Bereich der Forschung) aller Fachdisziplinen, die den internationalen wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Die Projekte dürfen maximal 36 Monate dauern und nicht vor der Einreichung des Antrages begonnen worden sein.
Die Begünstigten sind:
a) Forschungseinrichtungen
b) Bildungseinrichtungen und Weiterbildungseinrichtungen
c) Einrichtungen, Hilfskörperschaften und Landesbetriebe
d) örtliche Körperschaften und andere öffentliche Körperschaften
e) natürliche Personen, die im Bereich der Grundlagenforschung tätig sind
f) Vereins- und Verbandsformen oben genannter Subjekte.
Die Begünstigten müssen Forschungstätigkeiten auf Landesebene ausüben. Die begünstigte Universität kann ihren Sitz in anderen Regionen oder Provinzen im Staatsgebiet oder auch in Ländern des deutschen Kulturraumes haben und ist zu den Förderungen zugelassen, wenn sie eine große Anzahl Südtiroler Studierender ausbildet, von der Landesregierung als für wichtige Ausbildungs- und Forschungseinrichtung eingestuft wird und südtirolspezifische Tätigkeit ausübt.
Die wissenschaftliche Qualifikation des/r Projektleiters/in ist durch eine der folgenden Voraussetzungen zu belegen:
a) durch ein abgeschlossenes Forschungsdoktorat (PhD) bzw. ein
abgeschlossenes Doktoratsstudium nach österreichischem Recht oder ein
gleichwertiges Studium
b) durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens
3-jähriger Studiendauer mit mindestens 5-jähriger Forschungserfahrung
nach dem Studienabschluss
c) eine dem Karriereverlauf entsprechende Anzahl an internationalen wissenschaftlichen Publikationen.
Detaillierte Informationen sind der einschlägigen Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen.
Der Antrag kann in englischer, deutscher oder italienischer Sprache verfasst werden und besteht aus folgenden Teilen:
a) vollständig ausgefülltes Antragsformular
b) Projektkurzfassung
c) Finanzplan
d) Projektbeschreibung mit Angaben zum Arbeitsplan und zu den Humanressourcen
e) Verzeichnis der projektrelevanten Literatur
f) Wissenschaftliche Lebensläufe des/r wissenschaftlichen Verantwortlichen des Projektes und der Projektbeteiligten
g) Verzeichnis der wissenschaftlichen und vor allem der projektrelevanten Publikationen der Projektbeteiligten
h) Auflistung von bereits geförderten Projekten der Projektbeteiligten mit Angabe des Fördergebers
i) Bei Erstansuchen eine Kopie der Satzung der Einrichtung.
Werden die Unterlagen in englischer Sprache eingereicht, ist zusätzlich
eine Projektkurzfassung in deutscher oder italienischer Sprache
einzureichen.
Im Falle von Kooperationsprojekten ist dem Ansuchen eine Erklärung von Seiten des/r Kooperationspartners/in beizulegen.
Für ein beantragtes Instrument oder Ausrüstung von über 1.500 Euro exkl. MwSt. ist dem Antrag ein entsprechendes Angebot von einer Firma beizulegen.
Bei Projektanträgen, die von natürlichen Personen eingereicht werden, mit einem Gesamtkostenaufwand von über 50.000 Euro bei einjährigen Projekten und von über 100.000 Euro bei mehrjährigen Projekten, ist dem Antrag eine Garantieerklärung von Seiten des/r gesetzlichen Vertreters/in der Einrichtung beizulegen, an die für die Dauer des Forschungsprojektes eine institutionelle Einbindung erfolgt.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 16,00 Euro beizulegen.
Die Förderungen können bis zu 100% der beantragten Kosten betragen, dürfen jedoch das Volumen von 300.000 Euro nicht überschreiten.
Folgende Kosten sind förderfähig:
a) Personalkosten für Forscher und Forscherinnen und Techniker und
Technikerinnen sowie Hilfspersonal, soweit diese mit dem
Forschungsprojekt beschäftigt sind
b) Kosten für Instrumente und Ausrüstung sowie Sachkosten, die durch
das Forschungsprojekt unmittelbar anfallen. Ausgenommen sind Kosten für
Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte.
c) Reisekosten und Kosten für die Teilnahme an Tagungen, Messen und Kongressen
d) Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten und Betriebskosten
e) Zusätzliche begründete Allgemeinkosten, die unmittelbar durch das
Forschungsprojekt entstehen (bis zu 10% der förderfähigen Gesamtkosten)
f) Kosten für externe Mitarbeit, Beratungsdienste, Ausarbeitung von
Studien und anderen Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit dem
Forschungsprojekt.
Begutachtungsverfahren:
Um eine objektive und qualitativ hochrangige Beurteiung sicher zu
stellen, werden die Anträge einem externen Peer-Review- Verfahren
unterzogen und von mindestens zwei externen Fachleuten begutachtet. Die
externen Gutachten sind die Basis für die Förderempfehlung des
Technischen Beirates.
Die Bewertung erfolgt auf Grund folgender Kriterien:
a) Stellenwert in der einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft
b) Erschließung wissenschaftlichen Neulands (innovative Aspekte)
c) Wissenschaftliche Qualität bzw. Potential der beteiligten Wissenschafter/innen
d) Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte auf diesem Gebiet
e) Klarheit der Ziele (Hypothesen)
f) Angemessenheit der Methodik (inklusive Arbeits- und Zeitplanung sowie Disseminationsstrategien)
g) Angemessenheit der beantragten Kosten
h) Qualität der Kooperationen (regional, national und international)
i) Bedeutung des Forschungsprojektes für das Territorium.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Zum Online-Formular
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3. Wettbewerbsausschreibung Forschungsprojekte (WB2014)
Der Beschluß für die Zuweisung von Förderungen wurde im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.
- Formulare
- Anlagen
- FAQ Vademekum [580 KB]
- Vademekum für die Abrechnung der Ausgaben von Forschungsprojekten [616 KB]
- 3. Wettbewerbsausschreibung für Projekte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung [80 KB]
- Rangordnung 3. Wettbewerb [637 KB]
- Geeignete Projekte des 3.Wettbewerbs [724 KB]
- Gewinnner des 3.Wettbewerbs [591 KB]
- Liste der den Projekten zugeteilten CUP (codice unico progetto) [490 KB]
Landeswappen
Dokumente zum Herunterladen
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 19.06.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für Wissenschaft und ForschungLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 413724 Dr. Laura Cherchi
0471 413715 Dr. Elisa Sixt
0471 413734 Dr. Adriano Esposti
Fax: 0471 41 36 14
E-Mail: forschung@provinz.bz.it
PEC: forschung.ricerca@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/innovation-forschung/innovation-forschung-universitaet
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Geschlossene Wettbewerbsausschreibung