Agrargemeinschaften (Interessentschaften, Nachbarschaften) - Grundbuchbewegungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
a) Grundbuchbewegungen betreffend das Liegenschaftsvermögen (Grundstücke) der Agrargemeinschaft:
Ein Verkauf, Tausch oder Ankauf von Grundstücken muss im Rahmen einer Vollversammlung von mindestens Zweidrittel der gesamten Teilhaber befürwortet werden. Der Beschluss wird dem Amt für bäuerliches Eigentum zur gesetzlich vorgesehenen Genehmigung vorgelegt.
Dasselbe Verfahren gilt auch für die Errichtung einer Dienstbarkeit (z.B. ein Durchgangs- und Durchsfahrtsrecht) und eines Erbbaurechtes (z.B. Oberflächenrecht).
Antragsformulare zum Herunterladen:
- Antrag auf Genehmigung für den Verkauf, Ankauf oder Tausch von Agrargemeinschaftsgütern
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung einer Dienstbarkeit zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung eines Erbbaurechtes zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung einer Dienstbarkeit für die Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstandes für Bauten zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern
b) Grundbuchbewegungen betreffend die Miteigentumsanteile der Agrargemeinschaft:
Die Aufteilung von Anteilen und ihre Abtrennung von der realrechtlich verbundenen Liegenschaft (Einlagezahl oder Parzelle) muss vom Landesrat für Landwirtschaft ermächtigt werden. Die Anträge werden beim Amt für bäuerliches Eigentum gestellt. Voraussetzung dazu ist eine vorherige Befürwortung seitens der Agrargemeinschaft.
Antragsformular zum Herunterladen:
Die Veräußerung von Anteilen muss auf jeden Fall von der Versammlung der Gemeinschaft ermächtigt werden, sofern diese nicht gemeinsam mit der realrechtlich verbundenen Liegenschaft veräußert werden.
Nach Einholen der oben genannten Genehmigungen bzw. Ermächtigungen können die Verträge beim Notar abgeschlossen werden.
Die Interessentschaft bzw. Nachbarschaft muss im amtlichen Verzeichnis der Agrargemeinschaften eingetragen sein.
Artikel 16 des Landesgesetzes vom 7. Jänner 1959, Nr. 2, betreffend die Neuordnung der Agrargemeinschaften (Interessentschaften, Nachbarschaften usw.) zur Ausübung der Rechte an den gemeinsamen Grundstücke
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.
Formulare und Anlagen
Formulare:
- Formulare
- Antrag auf Genehmigung für den Verkauf, Ankauf oder Tausch von Agrargemeinschaftsgütern (Interessentschaften, Nachbarschaften) [146 KB]
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung einer Dienstbarkeit zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern (Interessentschaften, Nachbarschaften) [114 KB]
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung eines Erbbaurechtes (Oberflächenrecht oder Unterflurrecht) zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern (Interessentschaften, Nachbarschaften) [115 KB]
- Antrag auf Genehmigung für die Errichtung einer Dienstbarkeit für die Nichteinhaltung des gesetzlichen Grenzabstandes für Bauten zu Lasten von Agrargemeinschaftsgütern (Interessentschaften, Nachbarschaften) [104 KB]
- Antrag auf Ermächtigung für die Abtrennung von Agrargemeinschaftsanteilen von der realrechtlich verbundenen Liegenschaft (im Falle von Veräußerung oder Übertragung von Anteilen) [103 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.10.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für bäuerliches EigentumLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 30
0471 41 50 31
Fax: 0471 41 50 39
E-Mail: baeuerliches.eigentum@provinz.bz.it
PEC: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/